Sehr geehrter Herr Renz, da -imho- sich Papierbescheid und der digitale Klon in der Elster in nichts unterscheiden (außer dem Geräusch beim Öffnen und des Stempels), kann der Königsweg - bis hin zu einer rechtlich verbindlichen -"digitalen" Bescheidvergabe direkt an den Mandanten - doch nur die Empfangsvollmacht in der "Lightversion" sein. Der Papierbescheid ergeht ohne Umweg von der FV an den Mandanten. Der digitale Klon liegt in der Elster. Beides pünktlich vor Ort an den korrekt Adressierten/Interessierten. Wir können sofort prüfen, der Mandant kann sofort und vor Allem bei Bedarf, nachfragen (eingescannt auf Mandantenseite - "schau mal bitte drüber"), bei eklatanten Abweichungen (im Elsterbescheid ersichtlich) wird sowieso adhoc reagiert - aber bei den allermeisten Bescheiden vermeidet man hierbei genau dieses Dilemma. Das spart nicht nur unheimlich viel Zeit, sondern lässt auch einige Bäume stehen. Herzlich!
... Mehr anzeigen