Hi, da das Beiblatt aus den Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen mit der neuesten Vollmachtsvorlage (März 2025; seit 04.12.25 zu verwenden) entfallen ist, werden die Steuernummern auch nicht mehr vom Mandanten freigezeichnet. Dahingehend fragen wir aktuell die Steuernummern beim Mandat weiterhin ab, da rein technisch gesehen weiterhin Steuernummern als (zumindest übergangsweise) notwendiges Übel für die VaSt+Steuerkonto Online + Bekanntgabevollmacht gelten. Zu deinem Einzelunternehmer: Wir teilen das Mandat in Unternehmen und natürliche Person als getrennte Mandantennummern. Bei der natürlichen Person(ggf. samt Ehefrau) werden dann in den Stammdaten die dazugehörigen Steuernummern eingetragen(Achtung, nur ESt-relevante Nummern). Beim Unternehmen wird nun die dazugehörige Steuernummer für das Einzelunternehmen(oder eben mehrere, falls mehr als eine Nummer vorhanden ist) eingetragen. Dort wird dann die natürliche Person als Betriebsinhaber hinterlegt, um die Verknüpfung in den Stammdaten zu erhalten. Folge: Wenn ich bei der natürlichen Person dann die VDB-Schnittstelle im Reiter "Mandant" anwähle, zieht er sich die Steuernummern aus: a) der natürlichen Person(samt EF, falls vorhanden) und b) dem Unternehmen, das durch die Verknüpfung "Betriebsinhaber" mit der Person verbunden ist Wichtig: Du musst den richtigen Adressaten, d.h. auch den Adressaten, der in deinem "natürliche Person"-Mandat hängt, im Unternehmen verknüpfen. Mit freundlichen Grüßen BW
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