Ich bin der Meinung, dass das Problem schon bei einer nicht ganz korrekten Kassenführung liegt. Ein unbarer Umsatz (hier EC-Zahlung) darf m.E. nicht gegen Kasse (1000) gebucht werden, da es sich eben nicht um einen Barvorgang handelt. Auch ist eine nachfolgenden Kompensation per 1360 zwar rechnerisch korrekt (Ergebnis 0,00- siehe Z-Bon) aber dennoch in Sinne einer korrekten Buchführung ebenso unrichtig, da auch hier kein Bargeld die Kasse verlässt und in der Bank eingeht. Es muss (wenn es korrekt sein soll) wie folgt gebucht werden. Verrechnungskonto an Umsatz und USt (ggf. mehrere Umsatzkonten) Kasse an Verrechnungskonto (wenn bar) Bank an Verrechnungskonto (wenn EC) Möglicherweise lässt die DUO Kasse nichts anderes zu, wenn es den gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht. DATEV hält sich da meist eng an den Vorschriften. Aktuell scheint es so, als würde diese Vorgehensweise (Kasse/Geldtransit) allseits akzeptiert. Ein gutes Kassenprogramm kann aber auch korrekt "programmiert" werden per Umweg über ein Verrechnungskonto.
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