Hallo,
Mein Problem ist folgendes:
Es kommt durch immer weniger Bargeldzahlungen auch mal dazu, dass das Bargeld auf dem Z-Bon 0,00 ist.
Da ich aber die Einnahmen, die über Kartenzahlung laufen auch über die Kasse erfasse und diese dann wieder gegen Geldtransit raus gehen ist der Bargeldbestand 0,00 €.
Die DUO Kasse lässt bei 0,00 € keine Aufteilung zu, weil es nicht der Programm-Logik entspricht, aber es ist faktisch so.
Wir haben jetzt immer 0,01 € eingegeben die Aufteilung gemacht und die 0,01 € Differenz hinterher wieder raus gelöscht…
Es ist aber viel zu umständlich und so kann ich den Mandanten keine Kasse in DUO verkaufen!
Da machen die das lieber weiter auf dem Papier weil das schneller geht...
Gibt es hier evtl. noch eine andere Lösung oder kann man es so wie die Kassen-Minusprüfung irgendwo einstellen ?
Wenn ja wo ?
Vielen Dank schon mal.
Warum bucht Ihr nicht einfach eine Buchung Einnahmen mit dem Umsatz und eine weitere Buchung Ausgaben mit dem selben Betrag mit den Kartenzahlungen? Da muss man ja nicht zwingend mit Aufteilungen arbeiten.
Weil es nur einen Z-Bon gibt wo alles draufseht und der mit allen Buchungen verbunden seinen soll.
Außerdem wird so auch gleich geprüft, ob alles was auf dem Z-Bon steht erfass ist wenn man die Bar-Summe eingibt und dann in der Aufteilung zuerst die Einnahmen und die EC-Zahlungen etc. dann als Ausgaben erfasst.
Ich bin der Meinung, dass das Problem schon bei einer nicht ganz korrekten Kassenführung liegt.
Ein unbarer Umsatz (hier EC-Zahlung) darf m.E. nicht gegen Kasse (1000) gebucht werden, da es sich eben nicht um einen Barvorgang handelt. Auch ist eine nachfolgenden Kompensation per 1360 zwar rechnerisch korrekt (Ergebnis 0,00- siehe Z-Bon) aber dennoch in Sinne einer korrekten Buchführung ebenso unrichtig, da auch hier kein Bargeld die Kasse verlässt und in der Bank eingeht.
Es muss (wenn es korrekt sein soll) wie folgt gebucht werden.
Verrechnungskonto an Umsatz und USt (ggf. mehrere Umsatzkonten)
Kasse an Verrechnungskonto (wenn bar)
Bank an Verrechnungskonto (wenn EC)
Möglicherweise lässt die DUO Kasse nichts anderes zu, wenn es den gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht. DATEV hält sich da meist eng an den Vorschriften.
Aktuell scheint es so, als würde diese Vorgehensweise (Kasse/Geldtransit) allseits akzeptiert. Ein gutes Kassenprogramm kann aber auch korrekt "programmiert" werden per Umweg über ein Verrechnungskonto.