@jbo schrieb: Auch danke für die "freundlichen" Kommentare, dass man Halbwissen und Mumpitz verbreitet, dass sich so etwas unter Kollegen in einem Chatforum nicht gehört erübrigt sich glaube, dass zu erwähnen. Hat etwas mit respektvollem Umgang untereinander zu tun. 😞 Ich kann bei der Aussage Nur weil irgendetwas auf Papier steht, heißt noch lange nicht, dass der Inhalt des Dokumentes nicht Mumpitz sein kann. keinen persönlichen "Angriff" auf Ihre Person erkennen, denn es handelt sich um eine allgemeine Aussage, die nichts mit Ihnen zu tun hat. Allerdings stehe ich zu meinem Kommentar, Also hier schmeißen Sie aber profundes Halbwissen in einen Pot, welches selbst durch mehrmaliges Umrühren nicht zu Wissen wird. denn mit Ihrem ersten Beitrag (bezogen auf diesen Thread) Hallo, die Aussage, dass der Werkstudent nur Werkstudent sein kann wenn er über der Minijobgrenze verdient ist nicht korrekt. Ob jemand Werkstudent ist oder nicht leidet sich aus dem Arbeitsvertrag und folglich dann aus der Personengruppe 106 ab. Der Sinn des Werkstudenten ist, dass auch bei geringem Einkommen mit der Einzahlung in die RV begonnen werden kann. Wichtig ist darauf zu achten, dass der Werkstudent nicht über 565 Euro verdient weil er anderenfalls dann seine FAMI Versicherung einbüsst. Das Werkstudentenprivileg kommt noch aus Zeiten wo Minijobber keine RV gezahlt haben. Jetzt wo auch der Minijobber RV Pflichtig ist könnte man sich überlegen was für den Studenten günstiger ist und er nicht lieber als Minijobber die Beiträge vom Chef zahlen lässt und auf die RV pflicht verzichtet. treten Sie sehr selbstbewusst auf. Dass dabei einige, zumindest Kenntnisstand jetzt, inkorrekte Aussagen gemacht wurden, habe ich hinreichend dargestellt. Zu diesem Zeitpunkt war auch nicht bekannt, dass Sie sich auf Informationen berufen, welche Sie von drei Stellen bekommen haben. Allerdings mit der Einschränkung Die bislang erteilten Auskünfte, außer die vom Prüfdienst DRV Bund, lagen alle nur telefonisch vor. Ich schließe daraus, dass Sie vom Prüfdienst der DRV etwas Schriftliches haben. Mich würde das wirklich interessieren und das meine ich ganz im Ernst. Der Bereich Lohnabrechnung ist ständiges Lernen und niemand kann behaupten, alles zu kennen oder zu wissen. Dort habe ich die Auskunft erhalten, dass der Werkstudent eben auch unter 603,00 Euro verdienen darf. Darauf wurde auch schon eingegangen, dass das in verschiedenen Konstellationen möglich sein kann. Mal angemerkt. LODAS rechnet auch 450 Euro (wie in meinem Fall) ohne Probleme und Fehlermeldung über die PG 106 und mit der BGR 0100 ab. Das muss möglich sein, s. o. Allerdings hat der Zusatz Mal angemerkt ein gewisses Geschmäckle. Da Sie ja auf benutzte Wörter genau achten und auf diese sensibel reagieren, sollten Sie sich den zitierten Text noch mal in Ruhe durchlesen. Auch hier gibt es Interpretationsspielräume. Ich warte jetzt noch eine weitere Rückmeldung der Ortskrankenkasse ab und entscheide dann wie ich abrechne. Diejenigen die es interessiert würde ich dann gern hier über diesen Weg noch einmal informieren auch auf die Gefahr hin einen erneuten **bleep**storm der Entrüstungen zu ernten. Ich melde mich noch einmal wenn ich eine Info der AOK vorliegen habe. Wie bereits geschrieben, interessiert mich die Antwort der AOK wirklich.
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