Danke für die Antwort! Aber gehören solche "unterordnete Gebäuden", Schuppen, etc. wirklich in diese Kategorie (Vereinhaus, Clubhaus, etc)? Wie die Beispiele vom Kollegen oben zeigen, diese hier sind eher "Nebengebäuden, o.ä., oder? 253.2 Besteht eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren Gebäuden oder Gebäudeteilen, die über eine gewisse bauliche Selbständigkeit verfügen oder die in verschiedenen Jahren bezugsfertig geworden sind, können sich unterschiedliche Restnutzungsdauern ergeben. Bei Wohngrundstücken gilt für alle Gebäude und Gebäudeteile - unabhängig von ihrer Nutzung - eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren. Dies gilt auch für Garagen und Nebengebäude. Liegen keine anderweitigen Erkenntnisse vor, so bestehen keine Bedenken, bei Garagen und Nebengebäuden die Bezugsfertigkeit im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit des Hauptgebäudes zu unterstellen. --> daraus würde folgen, dass man die angeben soll, bei EFH und ZFH als Wohnfläche? Wenn wir die als Abstellraum außerhalb der Gebäude betrachten, dann wohl keine Angabe... Des Weiteren: I. Allgemeines Zu § 243 BewG (Koordinierte Erlasse) A 243 Begriff des Grundvermögen (5) Der Grundsteuerwert umfasst auch Nebengebäude und Zubehörräume (z. B. Keller-, Abstell- und Heizungsräume), wenn sie auf dem mit dem Hauptgebäude bebauten Grundstück stehen (z. B. Garagen) oder zusammen mit dem Grundstück genutzt werden. Des Weiteren: Was gehört üblicherweise nicht zur Wohnfläche? Die folgenden Flächen sind nicht in die Ermittlung der Wohnfläche einzubeziehen: 1. Zubehörräume - Kellerräume und Dachböden, die nicht als Wohnraum dienen; - Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung; - Waschküchen; - Trockenräume; - Heizungsräume; - Garagen; - Gartenhaus und Schuppen (Nebengebäude), wenn sie zu privaten Zwecken (z. B. als Abstellräume) genutzt werden. 2. Grundflächen von Treppen 3. Geschäftsräume Demnach wären Holzschuppen ein Nebengebäude, die laut WoFlVO nicht zur Wohnfläche gehören (bei EFH und 2FH) aber wohl trotzdem als Wohnfläche angegeben werden müssen und für Grundsteuerwert angegeben werden müssen. Was meinen Sie? Und wenn angeben, wo im GSD? Einfach zu Wohnungsfläche addieren? Hoffentlich liege ich nicht ganz daneben, bin gerade beim Einarbeiten und bin kein Steuerberater. Danke noch mal!
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