Treppen bei Flächenberechnung Laut https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/wohn-nutzflaeche-des-gebaeudes-in-m%c2%b2/ : "Treppen: abhängig von der Treppenhöhe. Bei Treppen mit mehr als drei Stufen: keine Wohnfläche, müssen abgezogen werden. Treppen mit weniger als drei Stufen: 100 Prozent Wohnfläche." Aber ich hätte auch noch gerne die gesetzliche Grundlagen dazu. Im Anwendungserlass steht nichts dazu. Laut Vortrag Hendricks Steuerberaterkammer Sachsen: "Nicht zur Wohnfläche zählen die Grundflächen von: Treppen mit über drei Stufen sowie deren Treppenabsätze" mW. jedoch gibt es die Unterscheidung zwischen der Fläche der Treppe selbst und der Fläche darunter, - die Fläche der Treppe selbst (vertikale Projektion) zählt sie ab 3 Absätzen nicht zur WoFl, - die Einberechnung der Fläche unter der Treppe wird bis 1 meter Höhe verneint, zwischen 1 m und 2 meter zur 50% eingerechnet, ab 2 meter Höhe 100%. "Nicht zu berücksichtigen bei der Ermittlung der Brutto-Grundfläche: u.a. Außentreppen, Balkone, etc." WoFlVO: § 3 "(3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von ... 2. Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze," § 4 "Die Grundflächen 1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig, 2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte, 3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte, 4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen." Am logischsten scheint mir die Interpretation, dass es hier ein Unterschied zwischen Fläche der Treppe (ab 3 Stufen 0%) und der Fläche darunter (ab 1 m 50%, ab 2 m 100%) gibt, wie das viele Portale so schreiben. Treppe - Nutzfläche laut DIN 277: "1. Wohnflächenberechnung der Fläche der Treppe selbst: Unabhängig von der Anzahl der Treppensteigungen gehören Treppenabsätze und Treppen zur Verkehrsfläche. Sie werden der Netto-Grundfläche vollständig zugerechnet. 2. Wohnflächenberechnung von Flächen unter der Treppe Für Raumteile unter Treppen ist die lichte Höhe entscheidend: Flächen über und unter 1,5 Meter werden gesondert erfasst. Das bedeutet, dass die Flächen von Raumteilen unter der Treppe mit einer Höhe von über 1,5 Meter auf die Netto-Grundfläche angerechnet werden." - - - - - - Laut FA (Anruf von einer anderen Nutzerin) Treppe zählt nicht zur Wohnfläche übrigens. Hat jemand dazu was belastbares? Mfg PS: ich habe mehrere Wohnungen mit Wohnflächen im Grenzbereich, wo noch paar meter gerne noch abknipsen würde, im legalen Rahmen natürlich. Uns wurde bei einem Vortrag vorgerechnet, dass in diesen Fällen die paar meter perspektivisch echt was ausmachen können.
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