Hallo,
ich bin gerade bei der Kontrolle meiner ersten Berechnung des Grundsteuermessbetrages (Ein Bürogebäude aus dem Jahr 1900).
Hier steht
| i.V.m Baupreisindex nach § 259 Abs. 3 BewG | 130,1 |
?
Meines Wissens wäre hier Baupreisindex ihv 148,6 maßgeblich.
Weiß jemand Rat?
Danke!