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Fragen zum Grundstücksart (u.a. Einfamilienhaus oder gemischt benutztes GrSt)

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AnettM-GSD
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 1
188 Mal angesehen

Hallo,

 

vielleicht hat jemand eine Antwort parat.

 

Ein Haus mit einer Wohnung und 4 Räume mit betrieblichen Mitbenutzung (wird eigentlich nur im Home Office benutzt, ab und zu kommen Mandanten vorbei. Ein Arbeitszimmer, eine Bibliothek, ein Wartezimmer und ein Archiv für Akten.

Anteil gem. Nutzung /Kanzlei: ca. 50 % der Fläche.

 

Wenn betr. Mitbenutzung < als 50 % der Fläche --> 1FamHaus

Wenn betr. Mitbenutzung > als 50 % aber < 80 % --> gemischt genutzt

wenn mehr 80% betr. Nutzung --> Geschäftsgrundstück.

 

Richtig?

 

Muss ich aber Zubehörräume, die zu der Wohnräumen gehören bei dieser Berechnung rausrechnen?

  • Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Trockenräume, Bodenräume,
  • Heizungsräume und Garagen,

Und nur die Wohnfläche ohne die Zubehörräume in Relation mit der Fläche der Geschäftsräumen (zusätzlich dazugehörenden Abstellräumen wie Archiv) stellen? Diele,  Flur, Treppe etc. werden mitberechnet? Außer wenn Schräge unter 2 bzw. 1 m Höhe?

 

 

Aus der GrStRil:

Beispiel:
Auf einem Grundstück befindet sich ein mehrgeschossiges Gebäude, das wie folgt genutzt wird:

 

420 m² Wohnfläche

 

200 m² Nutzfläche
davon 100 m² betrieblich genutzte Flächen,
50 m² Kellerräume in einem Nutzungszusammenhang mit Wohnflächen und
50 m² Kellerräume in einem Nutzungszusammenhang mit den betrieblich genutzten Flächen
Das Grundstück ist der Grundstücksart gemischt genutztes Grundstück zuzuordnen, da 73,68 Prozent (420
m² von insgesamt 570 m² Wohn- und Nutzfläche) und nicht mehr als 80 Prozent von insgesamt 570 m² Wohn-
und Nutzfläche Wohnzwecken dienen. Die zur Wohnfläche gehörenden Kellerräume (Nutzfläche 50 m²) sind
hierbei nicht zu berücksichtigen.

 

Ist ein Blockhaus oder ein Schuppen außer des Wohngebäudes eigentlich Abstellraum außerhalb der Wohnung?

Sollte das irgendwo angegeben werden?

 

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