Das ist richtig. Da der Aufwand (Sach- oder Dienstleistung) sich bereits ertragsmindernd dargestellt hat (Einkauf von Waren, Lohn für Arbeitnehmer u.ä.) ist einen solche Spende als Erlös zu buchen. Wir buchen diese Spenden entweder direkt, so wie Sie dies dargestellt haben, oder über den Debitor als Umsatz ein und zur Auflösung des Debitors wird das Spendenkonto bebucht. Zu beachten ist hier jedoch, dass bei der Ist-Besteuerung das Konto 1360 in seiner Eigenschaft als Geldkonto dazwischen geschaltet werden muss, da sich sonst das Konto USt-nicht fällig nicht auflöst. Diese Art und Weise der Buchung wird auch notwendig, wenn erst später vereinbart wird, dass die erbrachte Leistung eine Spende darstellt.
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