Hallo zusammen,
kann mir jemand kurz sagen wie die 8 Stunden Abwesenheit berechnet werden?
Wenn mein Arbeitnehmer von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr auswärts tätig ist und davon eine halbe Stunde Pause hat... nehme ich dann nur die 8 Stunden Arbeitszeit und damit keine Verpflegungspauschale oder gilt die gesamte Abwesenheit mit 8.30 Stunden?
Vielen lieben Dank!
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@Spaekhuggerkann mir jemand kurz sagen wie die 8 Stunden Abwesenheit berechnet werden?
Wenn mein Arbeitnehmer von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr auswärts tätig ist und davon eine halbe Stunde Pause hat... nehme ich dann nur die 8 Stunden Arbeitszeit und damit keine Verpflegungspauschale oder gilt die gesamte Abwesenheit mit 8.30 Stunden?
Für die Ermittlung der Abwesenheitsdauer gilt der gesamte Zeitraum von der Abfahrt bis zur Rückkehr. Pausenzeiten werden nicht gekürzt.
Vielen Dank für die schnelle Antwort 🙂