Hallo liebe Community, ich habe eine Frage. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich habe einen Minijobber, der seit mehr als 6 Wochen krank ist. Die gesetzliche Entgeltfortzahlungspflicht ist also abgelaufen. Mein Mandant möchte dennoch den Lohn freiwillig weiterzahlen. Der Arbeitnehmer erhält 390,00 € (je 30 Std x 13,00 €) Der Arbeitnehmer war etwas mehr als einen Monat in der freiwilligen Entgeltfortzahlung. Ich habe in den Fehlzeiten "krank über 6 Wochen geringf. Besch." angelegt. Als Lohnart habe ich eine eigene Lohnart "Entgeltfortzahlung freiwillig" mit der Stammlohnart 145 hinterlegt und die Erstattung nach AAG entsprechend rausgenommen. Nun sind auf der Abrechnung bei der Bemessungsgrundlage für die KV lediglich 345,00 € ausgewiesen. Nehme ich die Fehlzeit raus, werden normal 390,00 € ausgewiesen. Leider kann ich nicht nachvollziehen warum. Vielleicht hat hier jemand den entscheidenden Hinweis? Vielen Dank.
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