Hallo @AStrohbach, die Funktionen "Kontoumsätze abholen" und "Zahlungen ausführen" sind voneinander unabhängig - wenn das Verfahren HBCI PIN/TAN eingerichtet ist, können beide Funktionen oder nur eine davon genutzt werden. Für die Umstellung auf das DATEV-Sammelverfahren (RZ-Bankinfo) ist die Abgabe einer Teilnahmeerklärung bei der Bank notwendig. Bei der Abgabe der Teilnahmeerklärung kann der Bank auch eine Info mitgegeben werden, dass eine rückwirkende Bereitstellung der Umsätze ab einem bestimmten Zeitpunkt gewünscht ist; allerdings bieten nicht alle Banken diese rückwirkende Bereitstellung an. Wenn die Lücke zwischen der Abgabe der Teilnahmeerklärung und der ersten Umsatzbereitstellung nicht durch rückwirkende Umsätze geschlossen werden kann, dann bestehen folgende weitere Möglichkeiten: Der Mandant holt die Umsätze in Unternehmen online noch einmal ab. Die Umsätze für den fehlenden Zeitraum werden aus dem Online-Banking exportiert (bevorzugt im Format MT940) und im DATEV-Rechnungswesen-Programm importiert wie im Dokument Elektronische Bankkontoumsätze über Bankprogramm ohne DATEV-Schnittstelle übernehmen beschrieben.
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