Guten Morgen,
ich habe folgende Frage. Ein Arbeitnehmer bekommt auf seiner Lohnabrechnung einen Nettoabzug, da er vom Arbeitgeber die Arbeitskleidung mietet. Jetzt möchte der Mandant, dass dieser Nettoabzug nicht erfolgt, wenn bei einer Pfändung die Pfändungsgrenze unterschritten wird. Kann ich das in LODAS realisieren oder muss der Mandant händisch eingreifen?
Danke für Eure Hilfe.
Hallo,
hier gibt es leider keine Automatik.
Bei Unterschreitung muss daher tatsächlich manuell eingegriffen werden.