Hallo, sofern der letzte Entgeltabrechnungszeitraum nach dem Austrittsdatum abgerechnet wurde, bescheinigen wir mit der neuen Logik diesen Zeitraum nicht mehr in der Arbeitsbescheinigung. Damit halten wir uns an die Verfahrensbeschreibung, die wir als Software-Hersteller umsetzen müssen. Wie meine Kollegin @Nina_Schöneweis bereits in diesem Beitrag beschrieben hat, sind gemäß den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) 11 bescheinigte Monate ausreichend. Falls es in Ihrem Fall Klärungsbedarf gibt, gehen Sie bitte direkt auf die Bundesagentur für Arbeit zu. Programmtechnisch können Sie die Arbeitsbescheinigung auch weiterhin mit 12 Monaten erstellen. Hierzu erfassen Sie den letzten vollständig abgerechneten Monat vor Beschäftigungsende manuell. Das Vorgehen wurde bereits von @Nina_Schöneweis in diesem Beitrag beschrieben.
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