Guten Tag, im Zuge der Eingaben in der Kinderverwaltung stellen sich mir folgende zwei Fragen, zu denen ich gern eine fachliche Meinung hätte: 1. ein Mitarbeiter hat laut der Datev-Übersicht in der Spalte "gemäß Lstkarte" 1 Kind, tatsächlich hat er mir aber jetzt zwei Geburtsurkunden vorgelegt, weil die Freibeträge auf ihn und seine Frau aufgeteilt sind. Ich lege also auch zwei Kinder an. Bekommt er dann auch den Pflegesatz für zwei Kinder (beide unter 25), oder? 2. Ein Mitarbeiter hat schon eine erwachsene Tochter, hat laut Übersicht also kein Kind und er wird mir wahrscheinlich auch keine Geburtsurkunde vorlegen, weil er denkt, dass das für ihn nicht mehr relevant ist, aber es heißt ja eigentlich, dass der Satz für 1 Kind ein Leben lang erhalten bleibt. Gilt das auch für betroffene Mitarbeiter, deren Kinder jetzt schon über 25 sind? Oder nur für solche, die zum Stichtag 1.Juli jetzt noch unter 25 sind? vielleicht habe ich diesen Mitarbeiter auch bisher falsch abgerechnet , weil ich auf seiner Abrechnung gerade gesehen habe, dass er aktuell den Pflegezuschlag für Kinderlose zahlt, obwohl er ja eigentlich eine Tochter hat, die aber eben nicht mehr auf der Lohnsteuerkarte steht... VG A.S.
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