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Unterbrechung für Meisterschule

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letzte Antwort am 29.10.2024 10:20:40 von AS1603
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AS1603
Einsteiger
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Guten Tag,

ein Mitarbeiter unterbricht für den Besuch der Meisterschule seine Tätigkeit bei uns von November 24 bis März 25 (1. Block).  Lohn wird nicht fortgezahlt. Reicht es, wenn ich im Kalender als Ausfallschlüssel AM eintrage (mit fester Zeitraumseingabe), wie ich es im Dokument 5303186 für Unterbrechungen allgemein gelesen habe? Die Meisterschule wird da nämlich nicht explizit aufgeführt...oder gibt es sonst etwas zu bedenken/auszuführen im Programm? Bei einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass sich der Mitarbeiter nach einem Monat ohne Einkünfte aus der Krankenkasse "fliegt"...da muss er sich selbst um eine Zwischenlösung kümmern, oder?

Bitte um Rückmeldung,

danke!

rschoepe
Experte
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Ich habe das aktuell bei einem Mandanten, da wollte die Krankenkasse sofort die Abmeldung haben, weshalb ich es als unbezahlte Freistellung (UF) erfasst habe.

 


@AS1603  schrieb:

Bei einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass sich der Mitarbeiter nach einem Monat ohne Einkünfte aus der Krankenkasse "fliegt"...da muss er sich selbst um eine Zwischenlösung kümmern, oder?


Korrekt, der Mitarbeiter muss sich in der Zeit selbst versichern.

AS1603
Einsteiger
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Ok, vielen Dank, dann rede ich nochmal mit dem Mitarbeiter, er soll das mit der Krankenkasse abklären, und ich geb dann den entsprechenden Ausfallschlüssel ein...wie lange könnte man denn UF eintragen, ohne sich selbst versichern zu müssen?

 

 

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rschoepe
Experte
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Bei UF wird er sofort abgemeldet (als würdest du ein Beschäftigungsende eintragen). Das wurde in meinem Fall, wie gesagt, von der Krankenkasse so gefordert.

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lohnhilfe
Meister
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Wenn die gesamte Unterbrechung nicht länger als ein (1) Monat ist, dann hat man eine sogenannte Nachversicherungszeit = 1 Monat. Wenn die Unterbrechung länger ist, gibt es diese Nachversicherungszeit nicht, sondern man muss direkt Beiträge ab dem ersten Zeit der Unterbrechung zahlen.

 

Nachgehender Leistungsanspruch - mkk

LG
VM
AS1603
Einsteiger
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dann klär ich das am besten selbst mit seiner Kasse ab, danke nochmals!!!

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AS1603
Einsteiger
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Ah, ok, das ist ja bei ihm der Fall....dann muss er sich also vom 1. Tag an selbst versichern, dann geb ich am besten auch UF ein! Danke für die Info! Hatte noch nie jemand mit unbezahlten Urlaub für mehr als ein paar Tage...

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letzte Antwort am 29.10.2024 10:20:40 von AS1603
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