Dann darf für den März nicht der Auszahlungsbetrag insgesamt genommen werden, sondern nur der Betrag, der den März selbst betrifft. Wenn Sie also in der März-Abrechnung z.B. hatten Nettobetrag März € 1.500,00 NB Kinderkrank Januar ./. € 100,00 NB Kinderkrank Febr. ./. € 50,00 Auszahlungsbetrag März € 1.350,00 und jetzt mit der April-Abrechnung eine Nachberechnung für März 2023 erstellen, muss als "bereits erhalten" der Betrag von € 1.500,00 abgezogen werden. Würden hier nur die € 1.350,00 abgezogen, würde der Mitarbeiter die abgezogenen Beträge für 01+02/2023 letztlich jetzt wieder nachgezahlt bekommen. Viele Grüße Uwe Lutz
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