Hallo, allgemein gilt: Wenn Schätz-Beitragsnachweise vor dem Monatsabschluss an die Krankenkassen gesendet wurden, dürfen mit dem folgenden Monatsabschluss keine Beitragsnachweise mit den tatsächlichen Abrechnungswerten für diesen Monat erstellt werden. Entstehende Differenzen müssen gemäß der Gemeinsamen Grundsätze zum Aufbau der Datensätze für die Übermittlung von Beitragsnachweisen durch Datenübertragung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IV in den Beitragsnachweis des Folgemonats einfließen. Nur in Ausnahmefällen, wie z.B. Betriebsaufgabe, darf der Schätz-Beitragsnachweis durch den Beitragsnachweis aus dem Monatsabschluss mit den tatsächlichen Abrechnungswerten korrigiert werden. Um in diesen Ausnahmefällen die Schätzung durch die Echtabrechnung korrigieren zu können, wird stattdessen im Monatsabschluss-Dialog das Kontrollkästchen "Schätz-Beitragsnachweis beim Monatsabschluss ersetzen" aufgenommen, mit welchem ein einmaliges Ersetzen erzielt werden kann. Bei weiteren Fragen zu Ihrem Sachverhalt wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.
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