@Neu_hier schrieb: Hier liegt m.E. kein Fall einer Gesamtrechtsnachfolge vor. Es gibt auch keine Rechtsformänderung. Es gibt zwei getrennte Rechtseinheiten. Insofern halte ich es in der Sache für unrichtig, den bisherigen Datenbenstand der Rechtseinheit GbR mit der neuen Rechtseinheit EU zu vermischen. Aus Sicht von Datenschutz und GoBD. Das ist wirklich ein guter Einwand! Man muss ja davon ausgehen, dass es bei den Parteien auch mal Krach geben kann, auch wenn es z. B. Familie ist...
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