Hallo, lohnsteuerrechtlich sollte es sich bei der Urlaubsabgeltung um einen sonstigen Bezug handeln, der über die Jahrestabelle versteuert wird. Aufgrund der Unterbrechung wegen Elternzeit, liegen zum Einen keinerlei Steuertage vor, die durch laufende Monatsbezüge im Lohnkonto ausgewiesen werden. Zum Anderen scheidet die Mitarbeiterin mit Ablauf des Abrechnungsmonats aus, sodass kein kumulierter Restverdienst vom Programm ermittelt werden kann. Aufgrund dieser Tatsachen, kann für den Einmalbezug keine Steuerberechnung für den sonstigen Bezug über die Jahrestabelle vorgenommen werden. Um eine Versteuerung des Bezugs im Programm Lohn und Gehalt in einem solchen Fall vornehmen lassen zu können, haben Sie die Möglichkeit in den Personaldaten unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Steuerliche Eingaben unter Ermittlung des voraussichtlichen Jahresverdienstes | kumulierter Restverdienst einen Wert vorzugeben, den die Arbeitnehmerin wahrscheinlich im laufenden Kalenderjahr verdient hätte, wäre Sie jetzt nicht ausgeschieden. Dieser wird dann vorrangig für die Steuerberechnung herangezogen.
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