ich habe genau das gleiche Problem und habe deswegen bei der Hotline angerufen. Ausnahmsweise mal eine sehr kompetent wirkende Dame. Die hat auch sofort gewusst was ich meine, bevor ich überhaupt zu Ende gesprochen habe. Das Problem sei nämlich dort bekannt. Hintergrund ist, dass laut FAQ die Soloselbständigen mit mehr als 0,0 Mitarbeiter also 0,1 und mehr, als Unternehmen mit beschäftigten gelten. Somit sind sie unter „Sonstige“ einzutragen und daher auch berechtigt, den 20 %- Zuschlag zu bekommen. Die Formulierung im Antragsformular sei irreführend. Die dort genannten Soloselbstständigen seien die, die 0,0 Mitarbeiter haben, aber die 51%-Haupterwerbsgrenze erfüllen. Allerdings steht diese Aussage im Widerspruch zu den Erläuterungen im Antragsformular, die da lauten: "Für die Antragstellung werden verschiedene Arten von Unternehmen unterschieden. Wählen Sie „Solo-Selbständige“ im Fall von Antragstellenden, die weniger als einen Vollzeitmitarbeiter beschäftigen und die Summe ihrer Einkünfte im Jahr 2019 zu mindestens 51 % aus ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit erzielten. Wählen Sie "Sonstige" wenn das Unternehmen sich keiner der speziellen Unternehmensarten zuordnen lässt." Wieder einmal verwirrend, denn "weniger als 1 Vollzeit-MA" ist auch z.B. 0,3 usw.. Am besten ist es aus meiner Sicht, "Sonstige" auszuwählen und dem Antrag ein Erläuterungsblatt beizufügen. Darüber hinaus muss man dem Mandanten sagen, dass wieder einmal eine unklare Situation besteht und dass der 20%-Zuschlag nicht sicher ist, solange die FAQ das nicht klarstellen. Ich habe wenig Hoffnung, dass dies zeitnah erfolgt. Gruß Karl Hörterer
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