Also dann hat unsere bewilligende Arbeitsagentur anscheinend überhaupt gar keine Ahnung. Grundsätzlich reicht man doch bei der Arge vorher auch eine KUG-Planung ein. Wenn ich eine Mitarbeiterin nicht für KUG plane, dann kann sie doch nicht plötzlich mit KUG abgerechnet werden, bloß weil sie sich das Bein bricht (z.B.). Kurzarbeitergeld wird doch gezahlt, um einen Arbeitsmangel und den damit verbundenen Entgeltausfall zu kompensieren. Wenn in besagtem Zeitraum aber gar kein Arbeitsmangel für diese bestimmte Mitarbeiterin herrschte, fällt doch die Arbeit auch nicht weg, wenn sie plötzlich erkrankt. Gruß Flitze
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