Liebe Community,
ich möchte in lodas einen nicht beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführer abrechen, das Gehalt ist über BBG Ost in allen Zweigen der SV, er ist Selbstzahler für KV und PV
Ich habe als Personengruppenschlüssel die 101 gewählt - da abhängig beschäftigt - da nicht beherrschend, beim Beitragsgruppenschlüssel 0000 - da überall über BBG Ost
UV-pflichtig
Den Beitrag zur privaten KV habe ich erfasst, ein Zuschuss wird ebenfalls errechnet.
Nun erhalte ich bei der Probeabrechnung jede Menge Fehler/Hinweise das die Krankenkasse und die Umlage nicht geschlüsselt wurde, das die GKV nicht erfasst wurde bzw. unbekannt ist.
Wo liegt mein Fehler bei der Anlage des Mitarbeiters?
Muss ich doch die Personengruppe 900 anlegen?
Vielen dank für Eure Hilfe
Grüße
Kategorie durch @Sabine_Enachescu geändert.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
warum soll der Mitarbeiter denn keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen?
Ich würde es mal mit 0110 als Beitragsgruppenschlüssel und Hinterlegung der (einer) gesetzlichen Krankenkasse für die Meldungen und Beiträge versuchen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Uwe_Lutz,
ich war der Ansicht das er keine RV und AV Beiträge entrichten muss da er ja auch in der RV über der BBG (6.750 € Ost) verdient.
Ist diese Sicht falsch?
Sonst erschließt sich mir das Vorhandensein einer solchen Grenze nicht.
Grüße Christina
Moin,
die BBG ist die Grenze bis zu der die Beiträge berechnet werden. Nur auf den übersteigenden Betrag werden keine Beiträge berechnet, d.h. bei einem Überschreiten werden die Beiträge auf diesen Betrag berechnet.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank Uwe Lutz, ich habe es mit Ihrem Vorschlag versucht und die Abrechnung erscheint nun schlüssig.