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Gesellschafter Geschäftsführer *nicht beherrschend*private KV*über BBG Ost

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letzte Antwort am 14.01.2022 16:24:57 von DuundIch1
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DuundIch1
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Liebe Community,

 

ich möchte in lodas einen nicht beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführer abrechen, das Gehalt ist über BBG Ost in allen Zweigen der SV, er ist Selbstzahler für KV und PV

Ich habe als Personengruppenschlüssel die 101 gewählt - da abhängig beschäftigt - da nicht beherrschend, beim Beitragsgruppenschlüssel 0000 - da überall über BBG Ost

UV-pflichtig

Den Beitrag zur privaten KV habe ich erfasst, ein Zuschuss wird ebenfalls errechnet.

 

Nun erhalte ich bei der Probeabrechnung jede Menge Fehler/Hinweise das die Krankenkasse und die Umlage nicht geschlüsselt wurde, das die GKV nicht erfasst wurde bzw. unbekannt ist.

 

Wo liegt mein Fehler bei der Anlage des Mitarbeiters?

Muss ich doch die Personengruppe 900 anlegen?

 

Vielen dank für Eure Hilfe

Grüße

 

Kategorie durch @Sabine_Enachescu geändert.

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

warum soll der Mitarbeiter denn keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen?

 

Ich würde es mal mit 0110 als Beitragsgruppenschlüssel und Hinterlegung der (einer) gesetzlichen Krankenkasse für die Meldungen und Beiträge versuchen.


Viele Grüße

Uwe Lutz

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DuundIch1
Beginner
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Nachricht 3 von 5
551 Mal angesehen

Hallo Uwe_Lutz,

 

ich war der Ansicht das er keine RV und AV Beiträge entrichten muss da er ja auch in der RV über der BBG (6.750 € Ost) verdient.

 

Ist diese Sicht falsch?

Sonst erschließt sich mir das Vorhandensein einer solchen Grenze nicht.

 

Grüße Christina 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 5
541 Mal angesehen

Moin,

 

die BBG ist die Grenze bis zu der die Beiträge berechnet werden. Nur auf den übersteigenden Betrag werden keine Beiträge berechnet, d.h. bei einem Überschreiten werden die Beiträge auf diesen Betrag berechnet.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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DuundIch1
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Vielen Dank Uwe Lutz, ich habe es mit Ihrem Vorschlag versucht und die Abrechnung erscheint nun schlüssig.

 

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letzte Antwort am 14.01.2022 16:24:57 von DuundIch1
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