Hallo alle miteinander,
folgende Problematik wurde mir vom Mandanten mitgeteilt...
Mandant ist eine einer Behindertenwerkstatt gleichgestellte Einrichtung, dort gibt es einen Teilnehmer einer Reha Maßnahme der im Januar 2022 vom Rententräger eine Rückwirkende Kostenzusage ab 11/ 2020 erhalten hat. Heißt ab 11/2020 muss ich für diesen Teilnehmer, welcher dann offiziell Mitarbeiter im Arbeitsbereich ist eine Lohnabrechnung mit einem Grundbetrag und einem Arbeitsförderungsgeld erstellen. Wie kann ich das in lodas "anstellen"???
Danke
Hallo,
in welchem Abrechnungsmonat steht denn der Mandant?
Wurde bisher nur bis 12/2021 abgerechnet, können Sie den Mitarbeiter rückwirkend über die Nachberechnung auch im Jahr 2020 abrechnen, da aufgrund der Abrechnungstiefe bis in das Vorjahr zurück abgerechnet werden kann.
Mit der Abrechnung 01/2022 kann dann nur noch das Jahr 2021 angesprochen werden.
Das Jahr 2019, wie in der Überschrift angegeben, kann in LODAS nicht mehr abgerechnet werden.