Hallo zusammen, ich habe ein Verständnisproblem bei einer Mitarbeitern, die seit 2017 bei uns in Vollzeit beschäftigt ist. Im Februar 2020 hat sie ein Kind bekommen, war somit seit Januar 2020 im Mutterschutz. Anschließend hat sie Elternzeit beantragt, die bis Ende nächsten Jahres gehen sollte. Nun hat sie im August ihre erneute Schwangerschaft angezeigt und die Elternzeit zur Mutterschutzfrist im August vorzeitig beendet. Ich habe daher über die abweichenden Verdienstangaben für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes das Entgelt geschlüsselt, welches sie in den letzten drei Monaten vor der Schutzfrist bekommen hätte (in Vollzeit). Daraus entsteht mein tägliches Nettoentgelt, was wir ihr (abzüglich der 13 € der Krankenkasse) ausgezahlt haben. Nun meldet sich die Krankenkasse und sagt, dass die Mitarbeiterin eine Nebentätigkeit hat und wir deshalb zu wenig gezahlt haben. Die 13 € teilen sich nun die Arbeitgeber (der zweite Arbeitgeber ist wohl keine geringfügige Beschäftigung), so dass die Krankenkasse uns meldet, dass sie 9,47 € zahlt. Wir also unseren Zuschuss erneut erhöhen müssen. Wie das funktionieren soll, konnte mir dort leider niemand sagen. Das kommt mir alles doch sehr spanisch vor. Sie bekommt bei uns für Vollzeit einen Zuschuss, obwohl sie, hätte sie gearbeitet ja gar nicht Vollzeit + eine SV-pflichtige Beschäftigung ausgeübt hätte. Zudem ist bei uns mittlerweile Steuerklasse 6 drinnen, was bei dem Nettoentgelt aber gar nicht berücksichtigt wird. Wir kann ich händisch den Zuschuss anpassen, die 13 € werden bei LODAS ja automatisch angenommen. Ich weiß leider auch den Nebenverdienst netto pro Tag der anderen Beschäftigung nicht. Zusätzlich muss ich die Meldungen laut Fehlerprotokoll über SV.net übermitteln, da sie im Vorjahr zuletzt abgerechnet wurde. Kann jemand ein bisschen Klarheit für mich in diese Angelegenheit bringen? Vielen Dank im Voraus.
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