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Arbeitsbescheinigung Fehlzeiten werden nicht angegeben

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letzte Antwort am 20.12.2023 14:58:51 von pogo
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anton_antonius20
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Hallo zusammen,

 

wir haben jetzt schon mehrfach das Problem gehabt, dass die Fehlzeiten ohne Lohnfortzahlung nicht in der Arbeitsbescheinigung für die Agentur gedruckt werden.

 

Sowohl krank mit Krankengeld und ganz aktuell Mutteschutzzeiten werden nicht angedruckt.

 

Hat jemand eine Idee, woran das liegen könnte?

 

Danke und liebe Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 6
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Hallo,


gerne sehen wir uns den Sachverhalt einmal genauer an.

 

Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kontakt an uns.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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inesmattick
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
134 Mal angesehen

Hallo,

 

auch wir haben das Problem. Mal fehlen die Fehlzeiten komplett, mal fehlen diese nur teilweise und ein anderes mal werden die Fehlzeiten ausgegeben.

 

Irgendetwas läuft da bei der Erstellung der Arbeitsbescheinigung wohl nicht rund.

 

LG

 

Ines M.

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pogo
Meister
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Nachricht 4 von 6
99 Mal angesehen

Ich hatte jetzt einen ähnlichen Fall.

 

Austritt 31.12.

Fehlzeit Krankengeld von Ende November 2023 bis 05.01.2024

 

In der Arbeitsbescheinigung wird die Fehlzeit nicht aufgeführt.

Wohl weil sie nicht komplett im Beschäftigungszeitraum liegt. Sie geht ja darüber hinaus. 🙄

 

Fehlzeitende auf 31.12. geändert und schon erscheint sie in der Arbeitsbescheinigung.

 

Es wäre schön, wenn die Fehlzeit einfach bis zum Beschäftigungsende bescheinigt worden wäre.

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 6
63 Mal angesehen

Hallo @pogo,

 

wenn Sie bei bestehender Fehlzeit ein Austrittsdatum erfassen, kommt eine entsprechende Meldung in LODAS:


#LO58087 Innerhalb des Beschäftigungszeitraumes liegt noch eine Fehlzeit vor, deren Ende offen ist oder das Austrittsdatum überschreitet. Erfassen Sie also das Ende der Fehlzeit oder korrigieren Sie den Beschäftigungsgzeitraum.


Wir empfehlen also generell die Fehlzeit zum Austrittsdatum zu beenden, um z.B. die von Ihnen beschriebene Situation zu vermeiden.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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pogo
Meister
Offline Online
Nachricht 6 von 6
58 Mal angesehen

Es kommt allerdings keine Meldung, wenn die Erfassung automatisch durch die eAU geschieht.

 

Trotzdem könnte man etwas mehr Intelligenz erwarten, sodass eine Fehlzeit, die über das Beschäftigungsende hinaus geht, auch bescheinigt wird, da sie ja durchaus im Beschäftigungszeitraum liegt.

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letzte Antwort am 20.12.2023 14:58:51 von pogo
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