Hallo zusammen,
wir haben nun sämtliche Erstattungszahlungen für die Quarantäne in 2020 gezahlt bekommen. Leider stimmen die Beträge hinten und vorne nicht.
Nun muss ich im Dezember noch 30 Abrechnungen von Mitarbeitern korrigieren, damit das Jahr 2020 noch bearbeitet werden kann.
Wenn ich die Korrekturen vornehme und den Mitarbeitern nun mehr Entschädigung und mehr Fivtivlohn für die SV zahle, bekommen die Mitarbeiter zum Teil über 170 € mehr netto raus.
Das kann doch nicht sein. Darf/muss ich dann hier das tatsächliche Brutto schmälern?
Zusätzlich ist mir leider nicht ganz klar, was ich nun bei der Lohnsteuerbescheinigung und den SV-Beiträgen beachten muss.
Bildet Lodas hier autmatisch alles richtig ab, oder muss ich händisch darauf einwirken, wenn ja wie?
Muss ich pro Mitarbeiter zusätzlich eine haftungsbefreiende Anzeige beim Finanzamt stellen?
Hoffentlich hat hier jemand schon Erfahrungen und kann mir sagen, wie ihr vorgegangen seid.
Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn Sie die Korrektur im Vorjahr mit den Entschädigungslohnarten vornehmen, werden die Sozialversicherungsbeiträge automatisch im Vorjahr korrigiert und im aktuellen Beitragsnachweis bescheinigt.
Für die Lohnsteuer gilt das Zuflussprinzip. D. h. für die Berechnung der Lohnsteuer werden die Steuermerkmale des aktuellen Abrechnungsmonats zu Grunde gelegt. Die nachberechneten Beträge werden in der Lohnsteuerbescheinigung des aktuellen Jahres berücksichtigt. Die bereits erstellte Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr wird nicht mehr korrigiert.
Bei weiteren Fragen zur Ermittlung der Beträge bzw. Korrekturen wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt. Wir können Sie hierbei leider nicht beraten.