Hallo, leider kenne ich die Antwort auch nicht. Die Satzung der Umlagekasse ist keine schlechte Idee. Allerdings haben Sie, wenn Sie einen Antrag stellen, einen Anspruch auf einen ablehnenden Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Aus diesem Bescheid muss die Begründung, also auch die Rechtsgrundlage, hervor gehen. Auf die Frage bezüglich der Rechtsgrundlage konnte mir der Sachbearbeiter keine Antwort geben Das ist aber seine Aufgabe. Wenn er es nicht kann, würde ich mich ggf. entsprechend an Wissende weiter verbinden lassen. Viele Grüße T. Reich
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