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Erste Abrechnung bei Teilnahme am Schätzverfahren

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letzte Antwort am 19.02.2021 09:13:29 von MiHe
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Stephanie_Kröning
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
186 Mal angesehen

Hallo Zusammen!

 

Mein Problem betrifft einen Neugründer mit ausschließlich eingestellten Stundenlohnempfängern.

Wie geht man einfachsten bei der Ersteinrichtung für das Schätzverfahren vor?

 

Meine Idee war die folgende:

1. Haken für das Schätzverfahren setzen und an das Rechenzentrum senden (ist bereits zu Beginn dieser Woche erfolgt). 

2. Zum SV-Termin auf Basis der Prognose des Mandanten abrechnen,

3. Zum 10. auf Basis der tatsächlichen Stunden wieder abrechnen. 

 

Dann müsste es sich eingespielt haben, oder liege ich falsch? 

 

Viele Grüße!

MiHe
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 2
165 Mal angesehen

Hallo,

 

es ist nicht zwingend eine Abrechnung und eine anschließende Wiederholungsabrechnung notwendig. Es reicht, wenn man die geschätzten Beiträge bei den jeweiligen Krankenkassen eingibt und dann die Stammdaten sendet.

 

Gruß M. Herzog

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letzte Antwort am 19.02.2021 09:13:29 von MiHe
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