@CME_MUC schrieb: ok, vielen Dank, das wollte ich hören! Ich dachte , es gäbe vielleicht eine Möglichkeit diesen Betrag in der RS abgesetzt von den übrigen Rechnungspositionen gleich mit anzugeben. In Anwalt classic gibt es die Möglichkeit seit 25 Jahren. Allerdings werden nicht die einzelen Positionen der Rechnung ausgewiesen, sondern nur der offene (Rest-)Betrag. Sinngemäß Lieber Schuldner (Mandant) Du hast die Rechnung 123 vom 01.01.01 über 540.00 Euro noch nicht bezahlt. Bitte zahle diesen Betrag zzgl. 5,00 Euro Verzugszinsen seit dem 01.02.01 bis spätestens ...... . Bitte beachte, dass sich die Zinsen täglich um 0,05 Euro bis zur vollständigen Zahlung erhöhen. mit (noch) freundlichen Grüßen" Wenn auf dieses Schreiben die Zahlung eingeht wird der letze Halbsatz gerne "übersehen". i.d.R. handelt es sich aber auch nur um wenige Cent, so dass überlegt werden kann, ob diese weiterverfolgt werden.
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