Hallo Christine, wenn Sie aufgrund der Vorgaben keinen AAG-Antrag erstellen sollen, können Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten | Registerkarte „Umlage/Erstattung“ das Kontrollkästchen „Teilnahme am maschinellen Erstattungsverfahren nach dem AAG“ vorübergehend deaktivieren. Bitte achten Sie darauf, dass die Teilnahme wieder ab dem Monat, ab dem AAG-Anträge erstellt werden sollen, aktiviert ist. Oder Sie gehen wie von @HoSa beschrieben vor. Buchen Sie lediglich die Krankheitstage mit der Statistiklohnart 8570 unter Bewegungsdaten | Monatserfassung. Wenn Sie keine Kalenderbuchung mit dem Ausfallschlüssel „K“ erfassen, wird auch bei dieser Vorgehensweise kein AAG-Antrag erstellt.
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