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Lohnart Energiepreispauschale

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letzte Antwort am 09.08.2022 15:34:07 von t_r_
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Susanne4
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

die Lohnart Energiepreispauschale ist in DATEV Lohn und Gehalt als unpfändbar geschlüsselt. Wir haben jedoch die Auskunft vom Finanzamt erhalten, dass die Energiepreispauschale pfändbar ist. Ich bitte um Feedback.

 

Viele Grüße!

 

Susanne Glauch

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TN
Fachmann
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Irgendwo hatte ich gelesen, dass die EPP nicht pfändbar ist, da es sich nicht um Arbeitsentgelt handelt. Ich versuche mich an die Quelle zu erinnern...

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HoSa
Einsteiger
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pogo
Experte
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@Susanne4 

 

Es gibt doch nur eine Quelle. 🙂

Punkt VI. 27. 

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TN
Fachmann
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Schön wär's. Bei uns waren es gefühlt Dutzende...

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Susanne4
Einsteiger
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Vielen Dank für die schnelle Aufklärung. 

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

auch wir haben die Mitteilung von der Finanzverwaltung, dass die EPP gepfändet wird. Es wird auch genau der Begriff "Energiepreispauschale" genannt.

 

Die FAQ's beziehen sich nur darauf, dass es sich bei der EPP nicht um Arbeitslohn handelt und es deshalb nicht pfändbar ist.

 

Ob die EPP als z. Bsp. Energiepreispauschale pfändbar ist, steht nirgends. Da ich die Verfügung erst seit gestern habe, bin ich noch nicht tiefer eingestiegen.

 

Es bleibt spannend bei dem Thema. 👿

 

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 09.08.2022 15:34:07 von t_r_
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