Hallo liebe Community,
die Lohnart Energiepreispauschale ist in DATEV Lohn und Gehalt als unpfändbar geschlüsselt. Wir haben jedoch die Auskunft vom Finanzamt erhalten, dass die Energiepreispauschale pfändbar ist. Ich bitte um Feedback.
Viele Grüße!
Susanne Glauch
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Irgendwo hatte ich gelesen, dass die EPP nicht pfändbar ist, da es sich nicht um Arbeitsentgelt handelt. Ich versuche mich an die Quelle zu erinnern...
Servus,
Quelle zur Pfändbarkeit, Punkt VI.27
Schöne Grüße
Schön wär's. Bei uns waren es gefühlt Dutzende...
Vielen Dank für die schnelle Aufklärung.
Hallo,
auch wir haben die Mitteilung von der Finanzverwaltung, dass die EPP gepfändet wird. Es wird auch genau der Begriff "Energiepreispauschale" genannt.
Die FAQ's beziehen sich nur darauf, dass es sich bei der EPP nicht um Arbeitslohn handelt und es deshalb nicht pfändbar ist.
Ob die EPP als z. Bsp. Energiepreispauschale pfändbar ist, steht nirgends. Da ich die Verfügung erst seit gestern habe, bin ich noch nicht tiefer eingestiegen.
Es bleibt spannend bei dem Thema. 👿
Viele Grüße
T. Reich