Liebe LODAS-Community, zu der Frage „Welche Wiederabrechnung muss man für die Korrektur der Lohnsteuer-Anmeldung senden?“ folgende Infos: Wir haben bisher eine Wiederabrechnung komplett empfohlen, weil damit auf jeden Fall alle individuellen Konstellationen abgedeckt sind. Wenn Sie allerdings nach der August-Abrechnung (aber vor der September-Abrechnung) z.B. einfach einen oder mehrere neue Mitarbeiter anlegen und berücksichtigen wollen oder einen Anspruch doch auf Nein stellen müssen, genügt für die Korrektur der Lohnsteuer-Anmeldung eine Wiederabrechnung einzeln der betroffenen Arbeitnehmer. Bei einem Eintritt zum 01.09.2022 ist eine Wiederabrechnung einzelner Personalnummer (413) für 08/2022 nicht möglich. Die betroffene Personalnummer kann für August nicht ausgewählt werden. Nachdem bei unseren Tests eine 413 08/2022 einer anderen Personalnummer keine Korrektur der Lohnsteuer-Anmeldung erzeugt hat, empfehlen wir in diesem Fall weiter eine Wiederabrechnung komplett. Wir werden unser Dokument Energiepreispauschale in LODAS abrechnen (Dok.-Nr. 1024623) dahin gehend die nächsten Tage noch anpassen. Und noch ein Tipp: Denken Sie daran, das Kennzeichen EPP anspruchsberechtigt auf Ja oder Nein zu setzen, wenn Sie nach Installation der Version einen Arbeitnehmer neu anlegen. In LODAS ist immer als Default-Wert „zu prüfen“ eingestellt. Korrektur der Lohnsteuer-Anmeldung Es ist so, wie bereits beschrieben. Der Gesetzgeber hat bei monatlicher Abgabe der LSt-Anmeldung zwingend die LSt-Anmeldung für 08/2022 festgelegt. Das bedeutet für Sie, wenn Sie die LSt-Anmeldung 08/2022 ohne Berücksichtigung der Energiepreispauschale erstellt haben, ist eine Wiederabrechnung komplett des betreffenden Monats notwendig. Alternativ könnten Sie die LSt-Anmeldung 08/2022 auch über ELSTER oder das DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung korrigieren. Die Lohnsteuer-Anmeldung wird immer nur für den aktuellen Abrechnungsmonat (bzw. entsprechend bei der versetzten LSt-Anmeldung Vormonat oder Folgemonat) erstellt. Der Gesetzgeber verlangt aber eine Korrektur (Storno / Neu) der LSt-Anmeldung 08/2022! Deshalb können Korrekturen mit der September-Abrechnung und nachfolgend nicht automatisch für die LSt-Anmeldung August berücksichtigt werden. Wir werden Ihnen zu diesen Konstellationen und zum weiteren Vorgehen voraussichtlich im September noch ein Hilfe-Video zur Verfügung stellen, sowie unsere Dokumente entsprechend ergänzen.
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