Liebe Community, das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde am 23.06.2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) verkündet und ist damit rechtskräftig. Der Weg war steinig … Ein Blick zurück Wir haben uns entschieden, Sie frühzeitig über die anstehenden Vorbereitungen zu informieren. Zeitgleich haben wir an den Programmlösungen gearbeitet. Gemäß der ersten Gesetzes-Entwürfe mussten die Nachweise für die Kinder z. B. in Form einer Geburtsurkunde vorgelegt und geprüft werden. Daher haben wir für Sie entsprechende Musteranschreiben an die Mandanten bzw. Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Diese mit der Aufforderung, die notwendigen Unterlagen einzureichen. Auch unsere Lösungen in LODAS und Lohn und Gehalt wurden so programmiert, dass die Angaben von Vorname, Nachname und Geburtsdatum im Moment ausschlaggebend sind für eine automatische Berücksichtigung des Abschlags in der Pflegeversicherung bei 2 - 5 Kindern. Neu: Der Übergangszeitraum Zwischenzeitlich gibt es für die Vorlage von Nachweisen im Übergangszeitraum vom 01.07.2023 – 30.06.2025 ein vereinfachtes Verfahren. Angaben zu den Kindern können vom Arbeitnehmer – ohne weitere Prüfung – über eine Selbstauskunft erbracht werden. Es soll bis zum 31.03.2025 ein digitales Verfahren eingeführt werden. Damit sollen die Daten rückwirkend ab 01.07.2023 geprüft werden. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie folgende Information: Wir haben diesbezüglich die Musteranschreiben nochmal überarbeitet. Dort finden Sie als Anlage die bundesweit abgestimmte Selbstauskunft sowie als weitere Anlage die Möglichkeit, Angaben zu Name, Vorname und Geburtsdatum der Kinder zu nennen: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) – Hintergrund (Dok.-Nr. 1026887) Die Musteranschreiben können Sie entsprechend der von Ihnen gewählten Möglichkeit anpassen. Programmlösungen In den Lohnprogrammen müssen derzeit die Angaben zu den Kindern in der Kinderverwaltung erfasst werden, damit die PV-Abschläge ab der Abrechnung 07/2023 automatisch berücksichtigt werden. Da im vereinfachten Nachweisverfahren (01.07.2023 – 30.06.2025) die Anzahl der Kinder genügt, werden wir in LODAS und Lohn und Gehalt auch noch für diese Möglichkeit eine Lösung schaffen. Damit werden die PV-Abschläge auch entsprechend berücksichtigt, wenn nur die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder erfasst werden. Damit können jedoch keine Altersgrenzen mehr automatisch vom Programm überwacht werden! Wir informieren Sie wieder, wenn die neuen Versionen zur Verfügung stehen – voraussichtlich im August / September 2023. Meinen Eingangs-Beitrag habe ich zum aktuellen rechtlichen Stand und zu den Programmlösungen aktualisiert.
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