Hallo liebe Community,
so wie ich es zwischendurch mal gelesen habe, soll es demnächst möglich sein, dass über die Lohn-Vorerfassung der Abruf der eAU erfolgen kann.
Jetzt wäre die Frage, wenn es in einem größeren Unternehmen weitere Mitarbeiter als die Personaler geben soll, die diese Abrufe machen können, kann ich die Rechte über den Zugang (Smart-Login) soweit einschränken?
Sie dürfen halt keine Daten aus den Stammdaten sehen.
Oder gibt es schon wieder etwas neueres? Gerade zum Jahreswechsel komm ich nicht so wirklich hinterher, wann was geht, wann was kommt und wann nichts mehr geht.
Vielen lieben Dank für eure Unterstützung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sorry, aber da haben Sie wirklich ein Defizit! Die eAU ist seit dem 01.01.23 verpflichtend, was u.a. aus den Brennpunkten in den Lohnprogrammen schon seit ein "paar" Monaten ersichtlich ist. Ich hoffe, Sie können das noch erfolgreich umsetzen.
@Birgit-Wehrmann- schrieb:Hallo liebe Community,
..................Sie dürfen halt keine Daten aus den Stammdaten sehen.
Was ist denn an den Stammdaten so schützenswert? Der überwiegende Teil landet doch in der Brutto-Netto-Abrechnung, die ja wohl alle sehen dürfen. Wäre hilfreich, wenn das etwas näher erläutert wird. Danke.
Zunächst einmal die fachlichen Punkte bekomme ich natürlich mit und bin auch im Bilde, aber wann welche technische Umsetzung passiert, geht schon einmal an mir vorbei :-).
@Birgit-Wehrmann- schrieb:Jetzt wäre die Frage, wenn es in einem größeren Unternehmen weitere Mitarbeiter als die Personaler geben soll, die diese Abrufe machen können, kann ich die Rechte über den Zugang (Smart-Login) soweit einschränken?
Sie dürfen halt keine Daten aus den Stammdaten sehen.
Dann könnten die nicht-Personaler den Abruf ja über sv.net/standard oder sv.net/comfort machen und das Ergebnis an die Personaler weiterleiten. Ist halt schon ein kleinerer Aufwand.
Ich befürchte, dass man in Datev Personaldaten keine solche Zugriffsbeschränkungen konfigurieren kann, wenn die eAU-Abfrage dort irgendwann verfügbar sein wird. Aber lassen wir uns überraschen.
Ich möchte gerne die Abfrage der eAU über die Lohnvorerfassung abwickeln und vom Mandanten machen lassen (mehr als 30 Mitarbeiter), da für die Abfrage die benötigten Daten hinterlegt sind. Aber über die Lohnvorerfassung können die Stammdaten von allen Mitarbeitern eingesehen werden, zum Beispiel auch, was der jeweilige Kollege verdient.
Bei uns im Steuerbüro darf jeder alles sehen, aber beim Mandanten soll nicht jeder Mitarbeiter sehen, was der andere verdient.
Zum Abruf der eAU müssen ja keine sensiblen Daten des erkrankten Mitarbeiters angegeben werden, so dass diese Abfrage auch weitere Mitarbeiter als die Personalleiterin anstoßen können.
Ich hoffe, diese ergänzenden Infos helfen, um mir zu helfen.
Über Vorerfassung online werden Sie die eAU-Daten nie abrufen lassen können , sondern nur über Personaldaten online.
Hier:
finden Sie dazu Infos, wie beide Voerfassungssysteme gleichzeitig genutzt werden können.
Und trotzdem muss es auf Dauer eine Möglichkeit geben den Zugriff auf Personalnummernebene einzuschränken.
Hallo zusammen,
wir haben Ihre Anforderung zur Einschränkung der Rechte für DATEV Personaldaten weitergegeben. Der Sachverhalt wird geprüft. Wir informieren Sie hier wieder über den aktuellen Stand.
Guten Tag Frau Mack,
gibt es hier schon etwas Neues? Die Rechte bei DATEV Personaldaten einzuschränken wäre auch für uns wichtig.