Guten Tag, eine Mindesturlaubsvergütung wird errechnet, wenn der Mitarbeiter unterbrochen ist. Die Grundlage der Berechnung ist die hinterlegte, wöchentliche Sollarbeitszeit. Bitte prüfen Sie auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Wöchentliche Sollarbeitszeit, ob diese hinterlegt ist. Die Ausfallstunden werden mit dem Betrag anschließend an die SOKA-Bau gemeldet. Zusätzlich werden bei Ihnen Stunden aus dem Arbeitszeitkonto ausgezahlt. Im Regelfall werden diese Stunden als Einmalbezug abgerechnet, da bei einer Unterbrechung keine laufenden Bezüge berücksichtigt werden. Durch die Einmalzahlung werden die Stunden bzw. Beträge nicht an die SOKA-BAU gemeldet. Um Ihren Sachverhalt detailliert zu prüfen, setzen Sie sich bitte mit uns über die üblichen Servicekanäle in Verbindung. Viele Grüße aus Nürnberg Dominika Raciborska Personalwirtschaft DATEV eG
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