Im Bauhauptgewerbe wurde eine Reinigungskraft (SV-Pflichtig) eingestellt.
Für diese Reinigungskraft soll keine Winterbauumlage und kein Mehraufwands-Wintergeld abgerechnet werden.
Welche Mitarbeiter-Variante ist unter Baulohn - allgemeine Angaben zutreffend?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn für eine Reinigungskraft keine Berechnung der Winterbauumlage erfolgen soll, kann dafür die Mitarbeitervariante (121) Gew. Arbeitnehmer (vollj.) o. Winterbau-Umlage herangezogen werden. Damit wird die Urlaubsberechnung nach Bautarifvertrag weiterhin korrekt ausgeführt.
Vielen Dank
Hallo,
ich habe eine Putzfrau für das Bürogebäude einer Bauunternehmung.
Welchen Schüssel muss ich hier anwenden?
Muss eine "normale" Putzfrau Winterbeschäftigungsumlage abführen?
Kann dies nirgendwo finden...
Hallo,
wenden Sie sich bitte bezüglich der rechtlichen Klärung an die SOKA-Bau.
Wenn Mitarbeiter keinen witterungsabhängigen Arbeitsplatz haben, können Sie eine Mitarbeitervariante mit "o. Winterbau-Umlage" wählen.