Hallo Community,
leider ist einer unserer Mitarbeiter im Januar verstorben, wie ich die Abrechnung hätte erstellen müssen konnte ich zum Glück schon finden jedoch ist es nun so, dass noch immer nicht klar ist wer erbberechtigt ist.
Ich habe bereits im Januar mit der Witwe gesprochen, sie wollte den Erbschein besorgen. Zwischenzeitlich hat sie mitgeteilt dass sich das noch ziehen wird bis es einen Erbschein gibt.
Um den Januar abzuschließen habe ich erstmal für den Monat unbezahlten Urlaub gebucht in der Hoffnung eine Korrektur machen zu können. Nun muss ich aber dringend den Februar abschließen und habe noch immer nichts.
Wie sollte ich am besten vorgehen? nochmal unbezahlten Urlaub buchen und die Korrektur dann Hoffentlich im März durchführen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wir hier würden den "Todesaustritt" zunächst verarbeiten und die Nachberechnung erstellen, wenn der Sachverhalt geklärt werden konnte.
Grundsätzlich sind ja die ELStAM eines Erben zu nutzen - von welchem, ist egal. Die Witwe erbt ja auf alle Fälle.