Papier-Änderungsbescheide werden nicht automatisch abgerufen – Erstbescheide funktionieren Hallo zusammen, wir beobachten bei DATEV Post, Fristen, Bescheide folgendes Verhalten: Bei Papierbescheiden funktioniert der automatische Abruf bzw. die Verarbeitung von Erstbescheiden problemlos. Bei einem geänderten Papierbescheid ist es jedoch anders: Der Erstbescheid wurde automatisch abgerufen und verarbeitet. Das Finanzamt erlässt anschließend einen Änderungsbescheid. Der Änderungsbescheid liegt uns als Papierbescheid vor. Beim automatischen Abruf wird der Änderungsbescheid nicht abgerufen. Über „ELSTER-Bescheide holen → Selektiver Abruf → Bescheiddatum“ kann der Änderungsbescheid anschließend sofort abgerufen werden. Damit ist für uns klar, dass die entsprechenden Daten beim selektiven Abruf grundsätzlich vorhanden sind. Unsere Frage an DATEV bzw. die Community: Ist es bei Papier-Änderungsbescheiden bzw. Folgebescheiden systembedingt, dass diese beim normalen automatischen Abruf nicht berücksichtigt werden und nur über den selektiven Abruf gefunden werden? Oder sollte auch ein Änderungsbescheid nach einem bereits abgerufenen Erstbescheid automatisch beim nächsten Abruf erkannt und übernommen werden? Falls letzteres der Fall ist: Gibt es hierfür eine Einstellung, die wir prüfen müssen? Gibt es bekannte Probleme beim automatischen Abruf von Änderungs-/Folgebescheiden? Gibt es eine Möglichkeit, den automatischen Abruf so einzustellen, dass auch Änderungsbescheide zuverlässig erkannt werden? Da es sich um Papierbescheide handelt, wäre insbesondere eine aktuelle Aussage von DATEV zum Verfahren bei Papier-Änderungsbescheiden hilfreich. Vielen Dank für eure Erfahrungen und insbesondere für eine Rückmeldung von DATEV.
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