Hallo Zusammen, wie bereits von @pascal_duennebacke erwähnt wird seit dem 17.10.2024 in der DATEV Belegfreigabe online nicht mehr danach unterschieden, ob eine Person als Zugangsmedium DATEV Smartlogin, DATEV Smartcard/DATEV mIDentity, verwendet. Das bedeutet: Beim Zuweisen von Belegen kann die Person gewählt werden und nicht mehr das jeweilige Zugangsmedium. Diese Person kann die Belege unabhängig vom genutzten Zugangsmedium freigeben. Wenn bisher Gruppen genutzte wurden, um alle Zugangsmedien einer Person mit den identischen Rechten zu administrieren, sind diese nicht mehr notwendig. Die Rechte (unter Einstellungen | Anwender verwalten) können ab sofort für die jeweilige Person vergeben werden und nicht separat pro Zugangsmedium. Wenn bisher unterschiedliche Rechte pro Zugangsmedium erteilt wurden, werden diese unterschiedlichen Rechte alle auf der Person zusammengefasst. Freundliche Grüße, Selina Gottwald
... Mehr anzeigen