Na ja, ich denke die Datev hat sich auch ohne Gesetzesvorlage schon mal Gedanken gemacht, wie das umgesetzt werden kann.... Da gibt es ja diverse Möglichkeiten: durch eine Neuberechnung zurückliegender Lohnzahlungszeiträume, durch eine Differenzberechnung für diese Lohnzahlungszeiträume oder durch eine Erstattung im Rahmen der Berechnung der Lohnsteuer für einen demnächst fälligen sonstigen Bezug Meine Mandanten interessiert das nämlich brennend, ob hier Rückrechnungen auf den Januar ausgelöst werden und ob das dann Extra für jede Nachberechnung kostest .... oder ob es da eine andere Lösung gibt .... Da mich seit gestern vermehrt Anrufe erreichen und ich nicht wirklich Lust und Zeit habe, jeden einzelne Nachfrage telefonisch zu beantworten, wollte ich mal eine Mandanten-Info raushauen. Nur was soll ich da schreiben? Nichts genaues, weiß man noch nicht .... kommt nicht so gut ... Bin ich hier die einzige, die solche Anfragen erhält? VG ksc
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