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Steuerliche Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung

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letzte Antwort am 29.04.2022 12:19:12 von ksc
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ksc
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Hallo Community, hallo hier eventuell mitlesende Datev'ler,

 

Steuerentlastungen mit Auswirkungen auf den Lohnsteuerabzug | Personal | Haufe

 

Zitat:

 

Der zuvor vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber zu korrigieren, wenn ihm dies wirtschaftlich zumutbar ist (§ 41c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 EStG). Das ist der Regelfall. Die Art und Weise der Neuberechnung ist jedoch nicht zwingend festgelegt. Sie kann

  • durch eine Neuberechnung zurückliegender Lohnzahlungszeiträume,
  • durch eine Differenzberechnung für diese Lohnzahlungszeiträume oder
  • durch eine Erstattung im Rahmen der Berechnung der Lohnsteuer für einen demnächst fälligen sonstigen Bezug erfolgen.

 

 

Na da dürfen wir uns freuen. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes ist ja erst im Frühsommer zu rechnen. Wenn die Datev dass durch Rückrechnungen ab 01/22 löst, dann hat dann jeder AN vielleicht 6 oder 7 Korrekturabrechnungen auf die Vormonate. Ich freue mich …. Nicht.

 

Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Vielleicht gibt es ja auch die Differenzberechnung ….

 

Ich weiß, bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein runter, und ich möchte auch nicht in der Datev-Haut stecken, aber ein Wunsch darf ich doch äußern. 😁

 

Die Neuberechnung ist halt nicht mein Favorit, die Erstattung im Rahmen der demnächst fälligen sonstigen Bezüge greift halt nicht, wenn es die nicht gibt.

 

VG

ksc

 

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo ksc,


es steht und fällt natürlich alles mit dem, was im Gesetz letztendlich verabschiedet wird. Entsprechend werden diese Änderung dann auch in den Lohnprogrammen angepasst. Wenn es soweit ist, Informieren wir Sie natürlich. 🙂

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
ksc
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Hallo Frau Heinlein,

 

gibt es schon etwas Neues?

 

VG

 

ksc

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cro
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@ksc  schrieb:

gibt es schon etwas Neues?


Wie sollte das denn gehen? Die Regierung hat doch erst diese Woche entschieden. Würde mich riesig freuen, wenn DATEV für den Lohn Juni etwas erreichen könnte. Aber Geduld hätte ich persönlich auch "etwas" länger 😊.

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ksc
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Na ja, ich denke die Datev hat sich auch ohne Gesetzesvorlage schon mal Gedanken gemacht, wie das umgesetzt werden kann....

 

Da gibt es ja diverse Möglichkeiten:

 

  • durch eine Neuberechnung zurückliegender Lohnzahlungszeiträume,
  • durch eine Differenzberechnung für diese Lohnzahlungszeiträume oder
  • durch eine Erstattung im Rahmen der Berechnung der Lohnsteuer für einen demnächst fälligen sonstigen Bezug

 

Meine Mandanten interessiert das nämlich brennend, ob hier Rückrechnungen auf den Januar ausgelöst werden und ob das dann Extra für jede Nachberechnung kostest .... oder ob es da eine andere Lösung gibt ....

 

Da mich seit gestern vermehrt Anrufe erreichen und ich nicht wirklich Lust und Zeit habe, jeden einzelne Nachfrage telefonisch zu beantworten, wollte ich mal eine Mandanten-Info raushauen. 

 

Nur was soll ich da schreiben? Nichts genaues, weiß man noch nicht .... kommt nicht so gut ...

 

Bin ich hier die einzige, die solche Anfragen erhält?

 

VG

ksc

 

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letzte Antwort am 29.04.2022 12:19:12 von ksc
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