abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

"neue" Verdiensterhebung (04/2021 bzw. 01/2022)

31
letzte Antwort am 10.02.2022 12:29:01 von ksc
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Dennis_Ott
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 32
6162 Mal angesehen

Guten Tag,

 

wir haben ein Schreiben vom Statistischen Landesamt erhalten, worin uns mitgeteilt wird, dass wir zur Meldung der neuen Verdiensterhebung ausgewählt wurden.

Im April 2021 müssten wir eine einmalige Meldung machen und ab Januar 2022 dann eine monatliche Meldung.

Gleichzeitig wird auf ein Online-Meldeverfahren namens eSTATISTIK.core verwiesen und das man darüer direkt die Meldungungen aus dem Lohnabrechungsprogramm versenden könnte.

 

Ich habe nun etwas geschaut und habe nichts zu dem Thema gefunden, außer den sehr ähnlichen Verweis auf die vierteljährliche Verdiensterhebung, wobei diese vom Namen und den erfragten Feldern nicht passt.

 

Hat hier schon jemand Erfahrungen gesammelt oder ist von Seiten der Datev etwas geplant?

 

Nur der Vollständigkeithaber, wir benutzen LODAS.

 

Danke!

 

Viele Grüße

D.Ott

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 32
6130 Mal angesehen

Dies soll ab dem II. Quartal 2021 mit der neuen Version des Programms "Datenübermittlung an Statistische Ämter" möglich sein:

 

Gesetzliche Änderungen im Bereich Personalwirtschaft

 

Dort im Abschnitt 2.6

SJ_2020
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 32
5359 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

die Statistik hat prima über DÜ Statistische Ämter funktioniert.

 

Allerdings wurden bei diversen Mitarbeitern ( überwiegend bei Personengruppenschlüssel 109 ) die bezahlten Arbeitsstunden nicht mit übernommen und als Fehler ausgewiesen. Viele dieser Personen werden auf Stundenbasis entlohnt, jedoch nicht alle . . .

 

Diese Werte konnte ich nun manuell in der Statistik nacherfassen.

 

Woran kann dies liegen, dass hier keine automatische Übernahme erfolgt und wie kann ich dies steuern, dass die bezahlten Arbeitsstunden direkt in die Statistik übernommen werden?

 

Vorab vielen Dank für Rückmeldungen 🙂

 

Viele Grüße

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 32
5273 Mal angesehen

Hallo,


leider gibt es derzeit bei der Ermittlung der Stunden einen Fehler.
Bei Personengruppe 109 und 102 bzw. Arbeitnehmer-Typ 2-5 müssen Sie die fehlenden Stunden manuell hinterlegen.

 

Wir bitten um Verständnis.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Bastian_F
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 32
5183 Mal angesehen

Liebe Community,

 

gehe ich richtig in der Annahme, dass die Erhebung erst nach Abschluss des Monats April durchgeführt werden kann?

Wenn die Gehälter erst zum 15. des Folgemonats überwiesen werden, wird ein Antrag auf Verlängerung der Frist (10.05.) beim Amt für Statistik dann wohl unumgänglich sein.

 

VG

Bastian

0 Kudos
SJ_2020
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 6 von 32
5175 Mal angesehen

Hallo Bastian_F,

 

die Lohnsteuer ist ja zum 10. des Folgemonats fällig - von daher müsste der Lohn am 10. abgeschlossen sein.

 

Sollte jedoch der Abschluss erst später erfolgen, müsste eine Fristverlängerung, die im Übrigen sehr unkompliziert erfolgen kann, beantragt werden.

 

Das Statistische Amt ist auf Fristverlängerungen eingestellt 😉

 

Viele Grüße

0 Kudos
Alex1
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 32
5032 Mal angesehen

Hallo SJ_2020,

 

ich stehe nun auch zum ersten Mal vor dieser Aufgabe und stolpere direkt über die anzugebende Ident.-Nummer.

 

Können Sie mir sagen, wo auf dem Anschreiben ich die Ident.-Nummer finde? Ich finde nur Zugangsdaten für IDEV (Kennung und Passwort). Oder ist es die Angabe unter "Mein Zeichen"?

 

Vielen Dank vorab

 

0 Kudos
SJ_2020
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 8 von 32
5013 Mal angesehen

Hallo Alex1,

 

die Ident.-Nummer steht auf dem Anschreiben rechts, unter Datum/Telefon/Telefax. . . etc.

 

Wurde fett angedruckt.

 

Hoffe das hilft weiter.

 

VG

pogo
Meister
Offline Online
Nachricht 9 von 32
5011 Mal angesehen

Ja, es ist die 9-stellige (keine Ahnung, ob immer so lang) Zahl unter Mein Zeichen.

 

Ansonsten einfach mal anmelden und dann auf "Statistik melden" gehen. Dann erscheint die Ident Nummer auch sofort.

Danach kann man den Vorgang einfach abbrechen.

Alex1
Beginner
Offline Online
Nachricht 10 von 32
4999 Mal angesehen

Vielen Dank!

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Arthur_Roth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 11 von 32
4782 Mal angesehen

Hallo SJ_2020, 

 

den Fehler haben wir am Donnerstag den 06.05. per RZ-Freigabe korrigiert. 

Für Azubis (AN-Typ 2 und 3) werden die hinterlegten Arbeitszeiten herangezogen. Die Berücksichtigung der Arbeitszeit bei geringfügig Beschäftigten (AN-Typ 4 und 5) folgt der Logik Angestellte (=hinterlegte Arbeitszeit) / Arbeiter (=gebuchte Stunden). 

 

Falls eine manuelle Korrektur noch nicht erfolgt ist, können Sie die Daten erneut aus dem RZ anfordern. 

 

Viele Grüße 

 

Arthur Roth

Product Owner, Produktentwicklung LODAS

Bastian_F
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 12 von 32
4634 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe mich zwar am Leitfaden entlanggehangelt, bin aber immer noch nicht am Ziel.

 

Habe Fristverlängerung bis zum 17.05. zur Übermittlung bekommen. Heute Abrechnung April ins RZ geschickt, da die Gehälter erst bis zum 15. des Folgemonats überwiesen werden.

 

Was muss zur DÜ an Statistische Ämter jetzt noch berücksichtigt bzw. ausgewählt werden? Laut Schreiben soll der Berichtsmonat April 2021 erhoben werden. Dann müsste ich doch das 2. Quartal nehmen, oder? Da sind laut Meldung jedoch keine statistischen Kennzahlen vorhanden, auch nicht für den April. Oder dauert es etwas, bis die Daten verfügbar sind? Wenn ich hingegen 1. Quartal wähle werden quasi sämtliche Personalnummern abgewiesen, weil die Leistungsgruppen angeblich nicht geschlüsselt sind. Ab dem besagten Quartal haben alle MA aber einen entsprechenden Eintrag unter Tätigkeit zu stehen.

 

VG

Bastian

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 13 von 32
4626 Mal angesehen

@Bastian_F  schrieb:

Laut Schreiben soll der Berichtsmonat April 2021 erhoben werden. Dann müsste ich doch das 2. Quartal nehmen, oder?


Wenn Sie ein Quartal auswählen können, klingt es so, als wäre dies die falsche Statistik.

 

Sie dürfen nicht die "Vierteljährliche Verdiensterhebung" nehmen, sondern die "Verdiensterhebung". Mit dieser Statistik ist eine Auswahl des Monats möglich.

 

Hierfür ist mindestens die Version 4.11 des Programms erforderlich, da die neue Statistik erst in dieser Version eingespielt wurde.

0 Kudos
Bastian_F
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 14 von 32
4606 Mal angesehen

Danke Herr Lutz, auf die einfachste Lösung kommt man häufig selbst zuletzt.

Da unsere IT kürzlich erst Updates eingespielt hatte, bin ich davon ausgegangen, dass auch dieses mit dabei gewesen wäre.

Aber so ist natürlich klar, warum es nicht funktioniert.

Zum Glück ist das Amt für Statistik sehr verständnisvoll wenn es um (nochmalige) Fristverlängerungen geht.

0 Kudos
alfonsh31
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 15 von 32
4314 Mal angesehen

Guten Morgen zusammen,

 

auch ich habe für ein Unternehmen mit mehreren Niederlassungen/Standorten die neue Statistik Verdiensterhebung abgegeben. Nun habe ich die telefonische Rückmeldung bekommen, dass die Statistik nur für den Standort (Adresse lt. Anschreiben) abzugeben sei und nicht für den Gesamtbetrieb.

Leider finde ich aktuell keine Einstellung, so dass ich nur eine Betriebsnummer eingrenzen kann. Auch in der Übersicht zeigt es mir zu den Personalnummer keine Betriebsnummer an, so dass ich dies ggf. einfach eingrenzen oder ausschließen könnte. Hat noch jemand das Problem bzw. eine Lösung, die dann auch für zukünftige Abgaben automatisiert werden kann?

 

Danke & Viele Grüße

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 16 von 32
4227 Mal angesehen

Hallo,


in unserem Info-Dokument: 9277340 DÜ an Statistische Ämter: "Verdiensterhebung" erstellen und versenden [neu ab Version 4.11] , unter dem Punkt Statistik-Stammdaten anlegen, finden Sie den Vermerk, wie Sie die Selektionskriterien definieren können. 

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
SGutknecht
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 17 von 32
3478 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn ich die Fehlermeldung "Im RZ sind keine statistischen Daten vorhanden" erhalte, woran kann das liegen?

 

Viele Grüße

Sebastian Gutknecht

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 18 von 32
3460 Mal angesehen

@SGutknecht  schrieb:

Hallo,

 

wenn ich die Fehlermeldung "Im RZ sind keine statistischen Daten vorhanden" erhalte, woran kann das liegen?

 

Viele Grüße

Sebastian Gutknecht


Wenn Sie die Statistikdaten angelegt und ins RZ gesendet haben können Sie die Statistik erst am nächsten Werktag weiter bearbeiten. Haben Sie die Daten schon am Freitag gesendet?

0 Kudos
AnniT2020
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 19 von 32
3425 Mal angesehen

Hallo Liebe Gemeinde,

 

 

ich habe gestern beim statistischen BUndesamt angerufen, für eine Fristverlängerung. Im Gespräch hat sich ergeben, dass ich wohl schon den Dezember 21 melden muss bis Februar, also den im Januar 22 gezahlten Lohn. Ich ging fest vom Januar Lohn gezahlt im Februar aus. Nun wollte ich die Daten anlegen in der DÜ aber kann das Jahr 2021 für den Dezember nicht auswählen. Gibt es einen Trick?

 

Danke 😞

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Thomas_Thiel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 20 von 32
3354 Mal angesehen

Hallo

 

Laut Aussage des statistischen Bundesamtes ist die erste Meldung der neuen Verdiensterhebung bis zum 10. Februar abzugeben und umfasst den Lohn vom Januar. Der Lohn vom Dezember 2021 ist nicht zu melden und dies wird durch unsere Software auch nicht unterstützt. Hier gibt es also auch keinen Trick.

 

Die neue monatliche Verdiensterhebung löst die „Vierteljährige Verdiensterhebung“ ab. Wenn das betreffende Unternehmen diese Meldung bisher abgeben musste, dann wäre im Januar letztmalig eine Meldung für das vierte Quartal 2021 abzugeben. Der genaue Abgabetermin sollte auf dem Anschreiben des statistischen Landesamtes vermerkt sein.

 

Viele Grüße

Thomas Thiel

0 Kudos
AnniT2020
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 21 von 32
3335 Mal angesehen

Vielen Liebe Dank für die Antwort, sehr komisch. Hab Montag dort angerufen und diese Auskunft erhalten. Dann werde ich nochmal anrufen heut...Hab sogar mehrfach nachgefragt ob sicher der Lohn Dezember 21 gemeint ist, da dann die Angaben auf demSchreiben ja extrem irreführend wären.

 

Bin gespannt...

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Thomas_Thiel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 22 von 32
3304 Mal angesehen

Melden Sie sich bei mir, wenn es hier weiterhin zu einem Problem kommt - evtl. auch mit Zusendung des Anschreibens. Dann kann ich das nochmal mit dem statistischen Bundesamt klären.

 

Beste Grüße

Thomas Thiel (thomas.thiel@datev.de)

0 Kudos
AnniT2020
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 23 von 32
3280 Mal angesehen

Hallo Herr Thiel,

 

der Anruf ist gerade erfolgt und es wurde bestätigt. ALLE die am 15.01.2022 den Dezember gezahlt haben MÜSSEN den Dezember 2021 melden bis 10.2.22. Zu dem Datum ist NICHT der  Januarlohn gemeint -...ich sende Ihnen an Ihre EMail den Anhang vom Statitistischen Amt welcher darauf hinweist. Glaub das haben viel *inklusive mir* falsch verstanden. Ich dürfte nur den Janaur senden wenn er bis 10.02. abgeschlossen ist und vorliegt, 😕

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Thomas_Thiel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 24 von 32
3133 Mal angesehen

Hallo

 

Das statistische Bundesamt hat sich mit dem Landesamt zu dem Thema inzwischen ausgetauscht. Ergebnis ist, dass der für einen Monat zu meldende Lohn, der für diesen Monat abgerechnete sein soll und nicht der geflossene. Für den konkreten Fall heißt das, es ist nicht der Dezemberlohn zu melden.

 

Das Thema Fristverlängerung liegt im Ermessen des statistischen Landesamtes und sollte daher, wenn nötig, individuell mit diesem vereinbart werden.

(Die Landesämter müssen selbst Fristen einhalten um die gesammelten Daten an das Bundesamt zurückzumelden.)

 

Viele Grüße

Thomas Thiel

Bastian_F
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 25 von 32
2879 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

da wir die Gehälter immer erst bis zum 15. des Folgemonats überweisen und die Abrechnug deshalb meist so um den 10. herum fertig ist, melde ich mich hier auch mal kurz zu Wort:

 

Das Statistikamt Berlin-Brandenburg braucht - nachdem ich die Situation geschildert und die Übersendung der Dezemberabrechnung angeboten hatte - unbedingt die Erhebung der Januargehälter und hat mir deshalb sogar eine Dauerfristverlängerung bis zum 21. des Folgemonats eingeräumt.

 

VG

Bastian

0 Kudos
oaausb69
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 26 von 32
2815 Mal angesehen

Auch wenn mich dieses Thema (glücklicherweise) aktuell nicht betrifft:

Die Abgabe der Meldungen kann erzwungen werden, das ist klar.

Welche Sanktion droht aber, wenn die eingereichten Zahlen "grob geschätzt" sind, um die Fristen zu wahren? Oder kann man direkt irgendeinen Quatsch melden, hauptsache eine Meldung ist da? Können die das im Amt inhaltlich überhaupt kontrollieren?

0 Kudos
SGutknecht
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 27 von 32
2809 Mal angesehen

Die machen immer eine Konsistenzprüfung, ob die Zahlen plausibel sind. Wenn also z. B. die SV-Beiträge nicht zu den Entgelten passen (muss jetzt nicht auf diese Erhebung zutreffen) oder andere Kennzahlen nicht stimmen, bekommt man eine Nachfrage. 

 

Wenn man konsistenten und plausiblen Quatsch meldet, dann ist es im Prinzip kein Quatsch mehr und dann können Sie auch nichts machen.

 

Was mich aber auch interessieren würde, ist, ob nach dem Bußgeld/Zwangsgeld noch mehr kommt.

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 28 von 32
2767 Mal angesehen

@SGutknecht  schrieb:

 

 

Was mich aber auch interessieren würde, ist, ob nach dem Bußgeld/Zwangsgeld noch mehr kommt.


Naja, Zwangsgelder dienen dazu (das ist im Steuerrecht ja nicht anders), die Abgabe zu erzwingen. Und daher würden die Zwangsgelder so lange (mit immer höheren Beträgen) festgesetzt, bis die Abgabe erfolgt.

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 29 von 32
2763 Mal angesehen

@oaausb69  schrieb:

Oder kann man direkt irgendeinen Quatsch melden, hauptsache eine Meldung ist da? Können die das im Amt inhaltlich überhaupt kontrollieren?


Es dürfte recht aufwändig werden "irgendwelchen Quatsch" zu melden. Bei der früheren 1/4-jhrl. Verdiensterhebung wurden Summenwerte pro Beschäftigtengruppe gemeldet - da fiel dies vielleicht nicht unbedingt auf. Aber jetzt muss pro Mitarbeiter ein Datensatz gemeldet werden, da ist eine manuelle Erfassung schon recht aufwändig.

 

Ich denke, es ist einfacher, die Zahlen tatsächlich zu melden und ggf. Fristverlängerung bei den Statistikämtern zu beantragen.

 

 

NACHTRAG;

Hier mal ein Link zu dem Meldeformular. Dort sieht man, welche Daten pro AN gemeldet werden müssen...

0 Kudos
ksc
Beginner
Offline Online
Nachricht 30 von 32
2555 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Schön,

 

ich habe jetzt für 2 meiner Mandanten diese Statistik erstellt und auch übermittelt. Auf der Datev-Rechnung für Januar habe ich jedoch keinerlei Berechnung für das Nutzen des Tools "DÜ an stat. Ämter gefunden".

 

Kostet die Nutzung wirklich keine Gebühren seitens der Datev oder liegt es daran, dass wir die Datenübermittlung erst im Februar angestoßen haben und dann eine eventuelle Berechnung erst mit der Datev-Rechnung für Februar kommt.

 

Mit besten Grüßen

 

 

0 Kudos
31
letzte Antwort am 10.02.2022 12:29:01 von ksc
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage