Nicht, dass ein falscher Eindruck entsteht: Wir haben flächendeckend alle Mandanten für "Meine Steuern" registriert und die Akzeptanz, zusammen mit UploadMobil ist sehr hoch. Gleichwohl wünschen unsere Mandanten und wir ein umfassenderes Kollaborationsportal, welches Finanzen, Belegarchiv und Steuerdeklaration vereint. @olafbietz: Ich teile Ihre Einschätzung zu 100%. Die Aussage des Vorstandes war eines DER wesentlichen Argumente für die letzte Satzungsänderung um Projekte wie KLARTAX überhaupt erst starten/launchen zu können. @Robin_Meyer : "Alle nach DATEV Meine Steuern übermittelten Daten und Belege liegen in der Datenhoheit des Steuerberaters und sind für ihn sichtbar. Die Datenhoheit in Vorsystemen liegt beim Mandanten, so dass sie/er selbst entscheiden kann, welche Daten an den Berater übermittelt werden." Ihren Ausführungen muss ich entnehmen, dass Sie Daten aus Vorsystemen (z.B: Onlinebanking) nicht in der Datenhoheit des Steuerberaters wünschen; Datev dies aber über KLARTAX via finApi sehr wohl für sich in Anspruch nimmt. Meint Datev wirklich, dass Banken/Drittanbieter freimütig Datenschnittstellen zu einer Steuersoftware eröffnen, die diese gerne selbst an den Markt bringen wollen? Zudem ist die technologische Grundlage einer Kontoabfrage (inkl. Kreditkarten und Depots !) in Klartax bereits gelegt. Somit kein Argument gegen eine Portierung auf "Meine Steuern". Lassen Sie den Nutzern die Freiheit, selber zu entscheiden, ob Sie die Bankingdaten über eine Banking-App oder aber vertraulich und direkt über ihren Steuerberater zu kategorisieren. Besonders erschreckend finde ich die Tatsache, dass nicht beratene Steuerpflichtige über Klartax/finApi Zugang zu Kreditkarten und Depots erhalten...in DUO/KRW warten wir darauf seit Jahren ! Daher meine eindringliche Bitte: Demokratisieren Sie den Zugang zu Daten/Informationen über alle Plattformen, da es schließlich die Genossen sind, die Ihnen die finanziellen Möglichkeiten zur Entwicklung neuer Softwarelösungen bereitstellen. Anderenfalls sehe ich die Frage von @olafbietz bzgl. einer Überprüfung durch den Aufsichtsrat als aufsichtsrechtlich/satzungsmäßig geboten. Beste Grüße StB Oliver Köth, Kassel
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