Hallo Frau Glauser, nachdem die Zuordnung in den Krankenkassen zwischen den beiden Abrechnungsgruppen erfolgt ist, sind die Beiträge aus der 1. Gruppe noch auf das „Sammelkonto“ 3740 und die Beiträge aus der 2. Gruppe auf die in den Krankenkassen hinterlegten Kontonummern/Bezeichnungen verbucht worden. Damit auch die Verbuchungen der 1. Gruppe auf die jeweiligen Krankenkassenkonten vorgenommen werden, können Sie eine Wiederabrechnung komplett für den abgerechneten Monat senden. Um jedoch prüfen zu können, wie die Verbuchungen in Ihrem Fall durchgeführt wurden, benötigen wir Ihre genauen Daten. Bitte wenden Sie sich dazu über einen anderen Weg an uns, damit wir Ihnen weiterhelfen können. Viele Grüße Verena Heinlein Personalwirtschaft DATEV eG
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