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Lodas Vorarbeitgeberwerte erscheinen nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung

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letzte Antwort am 25.09.2020 07:54:10 von Uwe_Lutz
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fiedlerlohn
Beginner
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Ihr Lieben,

ich habe einen Mandanten aus einem Fremdprogramm übernommen, alles händisch eingetragen. Auch die Vorarbeitgeberwerte.  Personaldaten - Steuer - Vorarbeitgeberwerte. Das Jahr 2020 eingetragen, Werte erfasst. 

Übernommen habe ich den Lohn zum 01.09.2020, eine Arbeitnehmerin scheidet jetzt zum 30.09.2020 aus. 

In der Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorarbeitgeberwerte nicht enthalten, nur die vom Monat September 2020.

 

Was übersehe ich? 

 

Bin dankbar für eure Hilfe.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 4
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Moin,

 

die Vorarbeitgeberwerte dürfen auf der Lohnsteuerbescheinigung auch nicht mit ausgewiesen werden. Hierbei handelt es sich um die Werte aus Beschäftigungen bei früheren Arbeitgebern, die zu erfassen sind, damit die Lohnsteuer auf einen Einmalbezug korrekt berechnet wird.

 

Damit die Bezüge aus dem Fremdprogramm mit ausgewiesen werden, müssen Sie dies unter Personaldaten - Lohnkonto Ergebniswerte vortragen.

 

Siehe hierzu das Dokument  1002635 

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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fiedlerlohn
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

vielen lieben Dank für Antwort. Wahrscheinlich h habe ich einen Denkfehler. Also der Arbeitnehmer ist noch beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt, es hat sich lediglich das Steuerbüro und damit das Lohnabrechnungsprogramm geändert. Von Lohndata auf Lodas.  Die Abmeldung beim alten Steuerberater erfolgte hoffentlich mit Systemwechsel und bei mir erfolgte eine SV Meldung mit Anmeldung wegen sonstiger Gründe. Nun dachte ich, da der Arbeitnehmer ja im alten System, beim alten Steuerberater keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen hat, muss der Lohn, der mit dem alten Programm abgerechnet wurde auch auf meiner Lohnsteuerbescheinigung stehen. Aber es steht nur der Lohn vom September, den ich über Lodas abgerechnet hab, drauf. Auch die SV Meldung, also die Abmeldung weißt nur meinen Lohn aus. Aber auf dem Lohnkonto habe ich gesehen, das die Vortragswerte erfasst sind.  

Was verstehe ich gerade nicht? 

Der Arbeitnehmer braucht doch eine Lohnsteuerbescheinigung mit dem Lohn von mir und dem Lohn vom Vorberater, es ist ja der gleiche Arbeitgeber. 

 

Haben sie eine Idee oder hat jemand eine Idee gerade meine Irrwege sind? 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 4
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@fiedlerlohn  schrieb:

Aber auf dem Lohnkonto habe ich gesehen, das die Vortragswerte erfasst sind.  

.... 

 

Haben sie eine Idee oder hat jemand eine Idee gerade meine Irrwege sind? 


Was ist als Vortragswerte erfasst? Es reicht nicht, wenn die Beträge erfasst sind, es müssen auch die Steuermerkmale (also Steuerklasse usw.) in den einzelnen Monaten erfasst sein.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 25.09.2020 07:54:10 von Uwe_Lutz
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