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Jährliche Versorgungsbezüge Lodas über 10Jahre

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letzte Antwort am 24.03.2022 15:49:47 von Jacqueline_Schön
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fiedlerlohn
Beginner
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Ihr Lieben,

mein Arbeitnehmer, in Rente gegangen im August 2021, bekommt aber bekommt aber nun eine Versicherung hhpv ausgezahlt. Einen Betrag über 3.800,00EUR jedes Jahr im Januar soll dieser Betrag ausgezahlt werden. Über 10 Jahre lang. 

Ich muss diesen ja im Lohnprogramm erfassen. 

Habe den Arbeitnehmer neu erfasst, die Krankenkasse ausgewählt als Versorgungsbezug.  Im Reiter Personaldaten - Sozialvers. - Versorgungsbezug Beginn und Ende eingetragen. 

Im Reiter Steuer - Einmalbezüge/Sonst. ANgaben,Versorg. - unter Versorgungsbezug 1 Beginn

eingetragen.  Ich dachte, wenn ich den Gesamtbetrag von 38.000,00 eintrage, erzeugt Lodas automatisch die Lohnart. Ich würde jetzt die 3.800,00EUR als Nachberechnung im Februar 2022 mit LA 273 oder 264 eintragen. Ich dachte, er berechnet mir da gleich die Lohnsteuer? 

Bzw. wie kann ich es einstellen, dass jährlich der Betrag im Januar abgerechnet wird über 10Jahre? Ich hoffe, ihr hattet den Fall schon mal? 

Liebe Grüße

 

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wurde die Nachberechnung auf das Vorjahr im Zuflussprinzip durchgeführt?


Wenn dies der Fall ist, dann wird die Lohnsteuer im aktuellen Jahr berücksichtigt.

 
Bitte beachten Sie, dass Nachberechnungen in das Vorjahr mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip nur in den ersten 3 Januarwochen (Dreiwochenfrist) eines Jahrs zulässig sind. 


In Ausnahmefällen und in Rücksprache mit dem Finanzamt konnte das Entstehungsprinzip bisher im kompletten Jahr auswählen werden.

 
Aufgrund der neuen Lohnsteuer-Richtlinie ab 2021 können Sie ab dem Jahr 2021 das Entstehungsprinzip nur noch in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar abrechnen.

 
Informationen zum Thema Nachberechnung ins Vorjahr finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument: Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) – Grundlagen .


Unter Personaldaten I Festbezüge, Register Intervall und Gültig in den Monaten haben Sie die Möglichkeit, einen entsprechenden wiederkehrenden Intervall für den gewünschten Festbezug zu hinterlegen.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.03.2022 15:49:47 von Jacqueline_Schön
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