Hallo, bei uns ist es so, das die Provision die gezahlt wird, Soll-Entgelt und gleich Ist-Entgelt darstellt. Fällt die Provision weg, weil durch Kurzarbeit keine erarbeitet wurde (z.B. Vollausfall) müsste man mit dem Durchschnitt der letzten drei Monat arbeiten höchstens der letzten 12 Monate. Wenn er also 1.000,00 Euro bezahlt bekommt, hat er € 1.000,00 + € 2.000,00 Euro Soll- Entgelt (was er bekommen hätte wenn nicht KUG) und € 1.000,00 Euro € 1.000,00 IST-Entgelt ohne KUG (was er tatsächlich bekommt) Liebe Grüße Sanne Zu beachten wäre auch noch, wie es arbeitsvertraglich geregelt ist.
... Mehr anzeigen