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Gerüstbau Festbzug i. H. v. 450,00 Euro nicht möglich?

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letzte Antwort am 09.11.2018 13:07:15 von susanne25
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susanne25
Einsteiger
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Hallo,

ich habe im Gerüstbau Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag über eine geringfügige Beschäftigung i. H. v. 450,00 Euro (Fest).

Dies sind  Lagerarbeiter, eine Reinigungskraft und Helfer.

Wenn man nun Urlaub abrechnen will, geht dies wie bei den normalen gewerblichen Arbeitnehmer über die Baulohn-Urlaubsstatistik! Jedoch übersteigen wir dann die 450,00 Euro. Gibt es eine Variante die geringfügigen beschäftigen nicht nach Stundenlohn abzurechnen?

LG

cro
Experte
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

es gibt Ausnahmen (Polier/Vorarbeiter) aber der gewerbliche AN im Bau muss i.d.R. nach Stunden abgerechnet werden. Ein wesentlicher Grund ist, dass Urlaub nach Beschäftigungstagen erworben wird, was bei einem Fixum nicht möglich ist.

Gruß

C. Rohwäder

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 4
67 Mal angesehen

Hallo Community,

gerne möchte ich noch ergänzen:

Sie haben die Möglichkeit, den Festbezug um den entsprechenden Betrag zu kürzen und den gekürzten Betrag dann als Urlaub abzurechnen.


Informationen hierzu finden Sie im Dokument 5303107 unter Punkt 3.2.3.2 „Urlaubsentgelt als Betrag.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
susanne25
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
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OK das hört sich gut an...

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letzte Antwort am 09.11.2018 13:07:15 von susanne25
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